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Versicherungsnachweis bei der Fahrzeugüberführung: Was Du wirklich brauchst

Der Kunde übergibt Dir den Schlüssel zu seinem Neuwagen, Du sollst ihn 300 Kilometer weit überführen. An der Zulassungsstelle fragt der Sachbearbeiter nach dem Versicherungsnachweis, und plötzlich wird klar: Die eVB-Nummer regelt nur einen Bruchteil dessen, was hier auf dem Spiel steht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für das Kennzeichen brauchst Du eine eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflicht, beim Kurzzeitkennzeichen ist nur Haftpflicht möglich.
  • Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden an Dritten, das anvertraute Fahrzeug selbst bleibt außen vor.
  • Schäden am Kundenauto während der Überführung heißen Obhutsschäden und fehlen in vielen Betriebshaftpflicht-Policen.
  • Wer gewerblich überführt, schließt diese Lücke mit einer passenden Absicherung, die Obhutsschäden ausdrücklich einschließt.

Welcher Versicherungsnachweis gilt bei der Fahrzeugüberführung?

Bevor Du ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegst, muss es ein gültiges Kennzeichen tragen. Für die Überführung kommen dabei je nach Ziel unterschiedliche Kennzeichenarten infrage, und jede verlangt ihren eigenen Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflicht besteht.

Bei Fahrten innerhalb Deutschlands greifst Du meist zum Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Rand. Es gilt maximal sechs Kalendertage. Als Nachweis dient die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Wichtig zu wissen: Beim Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich eine Haftpflichtversicherung möglich, eine Kaskodeckung für das Fahrzeug bekommst Du hierüber nicht. Geht das Auto dauerhaft ins Ausland, brauchst Du stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand und eine gelbe Versicherungsbescheinigung. Händlerbetriebe nutzen für wiederkehrende Fahrten oft rote 06er-Dauerkennzeichen.

Halt für die Zulassungsstelle diese Unterlagen bereit:

  • eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung, bei Kurzzeitkennzeichen für die Haftpflicht.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder die CoC-Papiere des Fahrzeugs.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, sonst sind nur Direktfahrten zur Prüfstelle erlaubt.
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeanschrift.
Gut zu wissenDie Gesamtkosten für ein Kurzzeitkennzeichen liegen im Schnitt bei 60 bis 180 Euro. Darin stecken Verwaltungsgebühr, Schilderprägung und die Kurzzeit-Haftpflicht. Der Versicherungsnachweis ist also nur ein Kostenpunkt unter mehreren, und der günstigste Tarif schützt Dich noch lange nicht vor dem teuersten Risiko.

Was deckt die eVB wirklich ab und wo endet der Schutz?

Die eVB-Nummer bestätigt der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht besteht. Diese Haftpflicht springt ein, wenn Du mit dem überführten Auto einen Schaden bei anderen verursachst, etwa an einem fremden Wagen, an einer Leitplanke oder wenn eine Person zu Schaden kommt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt die Allgemeinheit.

Der Haken liegt im Fahrzeug selbst. Die Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich nur Schäden an Dritten, das gefahrene Fahrzeug bleibt außen vor. Eine Kaskodeckung schließt die Lücke am eigenen Wagen, beim Kurzzeitkennzeichen steht sie aber gar nicht zur Verfügung. Und selbst wenn eine Kaskoversicherung bestünde, wäre sie an den Halter gebunden, nicht an Dich als gewerblichen Überführer eines fremden Fahrzeugs.

Genau hier entsteht das Missverständnis, das teuer werden kann. Beweg Dir folgende Fälle vor Augen:

  • Ein Steinschlag zerstört die Frontscheibe des Kundenwagens auf der Autobahn.
  • Beim Rangieren auf dem Hof rutschst Du gegen einen Poller und beschädigst die Fahrertür.
  • Ein Auffahrunfall setzt das anvertraute Neufahrzeug schwer instand.

In allen drei Situationen steht der Schaden am fremden, Dir anvertrauten Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflicht über die eVB leistet dafür nicht, und der Kunde erwartet sein Auto trotzdem unbeschädigt zurück.

Was sind Obhutsschäden und warum fehlen sie oft in der Police?

Sobald Du ein Fahrzeug übernimmst, das jemand anderem gehört, hast Du es in Deiner Obhut. Ein Obhutsschaden ist ein Schaden an genau dieser fremden Sache, die Deiner Aufsicht anvertraut wurde. Für Überführer ist das der Kern des Berufsrisikos, denn das teuerste Objekt der Fahrt gehört Dir nie selbst.

Viele gehen davon aus, ihre allgemeine Betriebshaftpflicht fange das auf. In den meisten Standardpolicen sind Schäden an bearbeiteten oder übernommenen Fremdsachen jedoch ausgeschlossen. Das Fahrzeug, das Du bewegst, zählt versicherungsrechtlich zu diesen übernommenen Sachen. Ohne einen ausdrücklichen Einschluss von Obhutsschäden bleibst Du auf dem Wert des Wagens sitzen, und der beginnt schnell im fünfstelligen Bereich.

„Die eVB genügt der Zulassungsstelle, dem Kunden genügt sie nicht. Wer gewerblich überführt, haftet für das anvertraute Fahrzeug persönlich, und diese Haftung braucht einen eigenen Vertrag.“
Johannes Haumann, COVAGO

Welcher Nachweis schützt Dich als gewerblichen Überführer?

Der Versicherungsnachweis an der Zulassungsstelle und Dein betrieblicher Versicherungsschutz sind zwei getrennte Ebenen. Die eVB erledigt die formale Pflicht für das Kennzeichen. Deinen unternehmerischen Rücken deckt erst eine Betriebshaftpflicht, die auf das Überführungsgewerbe zugeschnitten ist und Obhutsschäden an Kundenfahrzeugen ausdrücklich einschließt.

Damit die Police im Ernstfall greift, muss die versicherte Tätigkeit exakt zu Deiner Arbeit passen. Ein Leasingrückführer bewegt andere Fahrzeuge als ein Autohaus mit gelegentlichen Überführungen, und die Deckungssumme richtet sich nach Fahrzeugwert, Zahl der Fahrten und Deinem Tätigkeitsprofil. So ordnen sich die beiden Ebenen zu:

EbeneWofür sie da istWas sie nicht leistet
eVB-Nummer, Kfz-HaftpflichtNachweis fürs Kennzeichen, Schäden an DrittenSchäden am überführten Fahrzeug selbst
Betriebshaftpflicht mit ObhutsschädenSchutz für das anvertraute KundenautoErsetzt nicht die gesetzliche Kfz-Haftpflicht

Klär vor dem nächsten Auftrag diese Fragen mit Deinem Versicherer:

  • Sind Obhutsschäden an Kundenfahrzeugen ausdrücklich mitversichert?
  • Passt die vereinbarte Deckungssumme zum Wert der Autos, die Du bewegst?
  • Deckt der Vertrag alle Fahrzeugarten ab, vom PKW über den Transporter bis zum Sonderfahrzeug?
  • Gilt der Schutz auch bei Fahrten ins Ausland, wenn Du dorthin überführst?

Wer diese Punkte sauber geklärt hat, fährt jeden Auftrag mit einem ruhigen Gefühl an. Der Versicherungsnachweis fürs Kennzeichen ist dann erledigt, und der eigentliche Wert auf vier Rädern ist ebenfalls abgesichert.

Du willst wissen, ob Deine bestehende Police die Fahrzeugüberführung wirklich trägt? Schreib Johannes Haumann eine kurze Nachricht an j.haumann@covago.de und Du bekommst eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung zu Deinem Schutz.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.