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Versicherung für Leasingrückläufer bei der Überführung

Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Überführung eines Leasingrückläufers reicht meist ein Kurzzeitkennzeichen, das bis zu fünf Tage plus den Zuteilungstag gilt und an genau ein Fahrzeug gebunden ist.
  • Die Haftpflicht am Kurzzeitkennzeichen zahlt nur Schäden, die Du anderen zufügst. Schäden am überführten Fahrzeug selbst bleiben offen.
  • Beschädigst Du einen Leasingrückläufer in Deiner Obhut, haftest Du gewerblich voll. Die normale Betriebshaftpflicht greift hier nicht.
  • Eine Handel- und Handwerkpolice mit Obhutsschadendeckung schließt genau diese Lücke ab und wird von vielen Leasinggebern verlangt.

Der Leasingrückläufer steht abholbereit auf dem Hof, der Schlüssel liegt in Deiner Hand und vor Dir liegen 280 Kilometer Autobahn bis zum Auktionsplatz. Ein Parkrempler an der Raststätte, ein Kratzer beim Rangieren am Zielort, und schon steht die Frage im Raum, wer für den Schaden am fremden Auto geradesteht.

Wer beruflich Fahrzeuge für andere bewegt, trägt jeden Kilometer eine hohe Verantwortung. Bei Leasingrückläufern kommt hinzu, dass Leasinggeber und Auktionshäuser den Wagen tadellos zurückerwarten und im Zweifel jede Delle bewerten lassen. Deshalb lohnt der Blick darauf, was beim Kennzeichen und bei der Versicherung wirklich abgesichert ist.

Welches Kennzeichen brauchst Du für die Überführung eines Leasingrückläufers?

Für eine einzelne Überführung innerhalb Deutschlands greifen die meisten Fahrer zum Kurzzeitkennzeichen. Es gilt bis zu fünf Tage plus den Tag der Zuteilung und ist fest an das eine Fahrzeug gebunden, für das Du es beantragst. Für die Zulassung brauchst Du eine eVB-Nummer als Nachweis der Haftpflicht sowie eine gültige Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, darfst Du nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks zur Prüfstelle fahren.

Bewegst Du dagegen regelmäßig viele Wagen, ist das rote Händlerkennzeichen (06er) oft praktischer. Es bleibt bei Dir und lässt sich nacheinander an verschiedenen Fahrzeugen nutzen, setzt aber einen Gewerbebetrieb und eine dauerhafte Versicherung voraus. Welches Schild passt, hängt vom Volumen ab.

Klär vor der Abholung diese Fragen zum Kennzeichen:

  • Hat der Leasingrückläufer eine gültige HU, oder muss er erst zur Prüfstelle?
  • Liegt die eVB-Nummer vor, bevor Du zur Zulassungsstelle fährst?
  • Reicht ein einmaliges Kurzzeitkennzeichen, oder überführst Du so oft, dass sich ein 06er lohnt?
  • Bleibt die Fahrt in Deutschland, oder geht es über die Grenze, wo das Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt anerkannt wird?

Was leistet die Versicherung am Kurzzeitkennzeichen wirklich?

An dieser Stelle unterschätzen viele Überführer den Umfang ihres Schutzes. Die eVB und die Police hinter dem Kurzzeitkennzeichen sind eine reine Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug bei Dritten verursachst, etwa an einem anderen Auto, einer Leitplanke oder einem Passanten.

Der überführte Leasingrückläufer selbst zählt jedoch nicht zu diesen Dritten. Eine Kaskoversicherung ist für Kurzzeitkennzeichen in aller Regel gar nicht erhältlich. Rollst Du also gegen einen Poller oder bekommst einen Steinschlag in die Frontscheibe, steht der Schaden am Wagen ohne weitere Absicherung offen. Genau hier beginnt die Deckungslücke, die im Alltag richtig teuer wird.

Gut zu wissenDie Haftpflicht am Kennzeichen schützt Dein Vermögen gegenüber anderen. Für Schäden am Fahrzeug in Deiner Hand brauchst Du eine eigene Absicherung, die den Wert des überführten Autos abdeckt.

Wer zahlt, wenn der Leasingrückläufer in Deiner Obhut beschädigt wird?

Sobald Du ein Fahrzeug für einen Auftraggeber bewegst, befindet es sich in Deiner Obhut. Passiert dabei ein Schaden, den Du zu verantworten hast, haftest Du dafür in voller Höhe. Bei einem jungen Leasingrückläufer aus der Oberklasse kann das schnell einen fünfstelligen Betrag bedeuten, den der Leasinggeber bei Dir geltend macht.

Viele gehen davon aus, ihre bestehende Betriebshaftpflicht fange das auf. Das trifft nicht zu. Eine klassische Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten, schließt Schäden an fremden Fahrzeugen in Deiner Verwahrung aber ausdrücklich aus. Solche Obhutsschäden gehören für Überführer zum Tagesgeschäft und bleiben in der Standardpolice unversichert.

„Die meisten Überführer glauben, sie seien versichert, bis der erste Obhutsschaden am Kundenfahrzeug kommt. Dann zeigt sich, dass die Standardpolice genau diesen Fall nicht kennt.“
Johannes Haumann, COVAGO

Welche Versicherung schließt die Deckungslücke bei gewerblichen Überführungen?

Für gewerbliche Überführer gibt es eine passende Lösung: eine Betriebshaftpflicht mit ausdrücklich eingeschlossener Obhutsschadendeckung, oft als Handel- und Handwerkpolice mit der Betriebsart Kfz-Überführung geführt. Diese Police übernimmt Schäden an den fremden Fahrzeugen, die Du transportierst, und ergänzt damit die Haftpflicht am Kennzeichen um genau den Baustein, der sonst fehlt.

Wichtig ist, dass die Betriebsart korrekt hinterlegt und die Versicherungssumme hoch genug bemessen ist, damit auch teure Leasingrückläufer voll gedeckt sind. Viele Leasinggeber und Auktionshäuser verlangen inzwischen einen Nachweis über eine solche Deckung, bevor sie Aufträge vergeben. Die folgende Übersicht zeigt, wo der Schutz beginnt und endet.

Schadensituation auf der ÜberführungHaftpflicht am KennzeichenPolice mit Obhutsschadendeckung
Auffahrunfall mit fremdem Autogedecktgedeckt
Parkrempler am überführten Leasingrückläufernicht gedecktgedeckt
Steinschlag in der Frontscheibe des Kundenwagensnicht gedecktgedeckt

Wie bereitest Du die Überführung rechtssicher vor?

Eine saubere Vorbereitung erspart Dir im Schadenfall viel Ärger. Dokumentiere den Zustand des Fahrzeugs vor der Abfahrt und halte alle Papiere griffbereit, damit an der Zulassungsstelle und bei einer Kontrolle nichts fehlt.

Ebenso wichtig ist der Blick in Deinen eigenen Versicherungsschutz. Prüfe vor dem ersten Auftrag, ob Obhutsschäden eingeschlossen sind und ob die Summe zu den Fahrzeugwerten passt, die Du bewegst.

Geh vor jeder Überführung diese Punkte durch:

  • Fahrzeugzustand mit Fotos festhalten, rundum und im Innenraum, mit sichtbarem Datum.
  • eVB-Nummer, gültige HU und Fahrzeugpapiere vor der Zulassung bereitlegen.
  • Übergabeprotokoll vom Autohaus oder Leasinggeber unterschreiben lassen.
  • Deckung für Obhutsschäden und die vereinbarte Versicherungssumme kontrollieren.

Möchtest Du wissen, ob Deine Überführungen von Leasingrückläufern lückenlos abgesichert sind? Johannes Haumann von COVAGO prüft Deinen Bedarf kostenlos und unverbindlich und meldet sich unter j.haumann@covago.de mit einer ehrlichen Einschätzung bei Dir.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.