Der Käufer aus Rumänien hat überwiesen, das Auto steht abgemeldet in Deiner Einfahrt, und in drei Tagen soll es auf eigener Achse über die Grenze rollen. Nur: Ohne gültige Versicherung kommst Du nicht mal bis zur ersten Autobahnauffahrt.
- Für den dauerhaften Export brauchst Du ein Ausfuhrkennzeichen mit eigener Kfz-Haftpflicht. Diese bekommst Du als gelbe Doppelkarte, nicht über eine eVB-Nummer.
- Das Kennzeichen gilt europaweit und lässt sich für 15 Tage bis maximal 12 Monate anmelden. Die Laufzeit richtet sich nach der Versicherung.
- Innerhalb der EU reicht das Kennzeichen als Nachweis. Die Grüne Karte gehört trotzdem ins Handschuhfach.
- Wer fremde Fahrzeuge gewerblich überführt, braucht zusätzlich Schutz vor Obhutsschäden. Die reine Haftpflicht deckt den Wagen selbst nicht ab.
Wann brauchst Du überhaupt eine eigene Versicherung für den Fahrzeugexport?
Sobald ein Fahrzeug abgemeldet ist, erlischt sein bisheriger Versicherungsschutz. Ab diesem Moment darfst Du damit keinen Meter mehr auf öffentlichen Straßen fahren, auch nicht zur nächsten Zulassungsstelle. Willst Du den Wagen dauerhaft ins Ausland bringen, greift die normale Autoversicherung ohnehin nicht mehr, weil das deutsche Kennzeichen mit der Abmeldung ungültig wird.
Für den Export gibt es deshalb eine eigene Lösung: das Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Es ist an eine befristete Kfz-Haftpflichtversicherung gekoppelt, die genau für die Zeit der Überführung läuft. Erst diese Versicherung macht die Fahrt bis zum Zielort im Ausland legal und abgesichert.
Merk Dir diese Anlässe, bei denen die Exportversicherung Pflicht wird:
- Du verkaufst ein Fahrzeug an einen Käufer im Ausland und überführst es auf eigener Achse.
- Du ziehst um und nimmst Deinen Wagen dauerhaft ins neue Wohnsitzland mit.
- Du handelst mit Gebrauchtwagen und exportierst regelmäßig Fahrzeuge über die Grenze.
Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, was passt zu Deinem Export?
Viele verwechseln die beiden Kennzeichenarten, weil beide für kurze Überführungen gedacht sind. Der Unterschied ist beim Export aber entscheidend. Das Kurzzeitkennzeichen gilt vor allem innerhalb Deutschlands. Einige Nachbarländer erkennen es an, einen Rechtsanspruch hast Du im Ausland jedoch nicht. Für eine geplante Fahrt bis nach Bulgarien oder in die Ukraine ist es die falsche Wahl.
Das Ausfuhrkennzeichen ist genau für diesen Zweck gebaut. Es gilt europaweit, lässt sich passend zur Reisedauer anmelden und darf länger genutzt werden als ein Kurzzeitkennzeichen. Du erkennst es am roten Balken auf der rechten Seite, der das Ablaufdatum zeigt. Die folgende Übersicht stellt beide Kennzeichen gegenüber.
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Vor allem Deutschland | Europaweit anerkannt |
| Laufzeit | Bis 5 Tage | 15 Tage bis 12 Monate |
| Versicherungsnachweis | eVB-Nummer | Gelbe Doppelkarte |
| Zweck | Probefahrt, kurze Überführung im Inland | Dauerhafter Export ins Ausland |
Was leistet die Versicherung fürs Ausfuhrkennzeichen wirklich?
Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Ausfuhrkennzeichen ausschließlich die Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug anderen zufügst, also für den beschädigten Wagen des Unfallgegners oder verletzte Personen. Der exportierte Wagen selbst bleibt dabei außen vor. Wird er auf der Überführung beschädigt oder gestohlen, trägst Du den Verlust allein.
Anders als bei einer normalen Anmeldung erhältst Du hier keine elektronische Versicherungsbestätigung, sondern die klassische gelbe Doppelkarte. Manche Anbieter ermöglichen zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko für den Transportweg. Bei einem hochwertigen Fahrzeug oder einer langen Strecke durch mehrere Länder lohnt sich dieser Blick, damit ein Diebstahl unterwegs nicht auf Deiner Rechnung landet.
Wie kommst Du mit Doppelkarte und Grüner Karte über die Grenze?
Die Laufzeit Deiner Versicherung bestimmt, wie lange das Kennzeichen gilt. Du wählst einen Zeitraum von 15 Tagen bis zu einem Jahr, passend zur geplanten Reise. Innerhalb der EU und der Länder des Kennzeichenabkommens genügt das Kennzeichen selbst als Haftpflichtnachweis. Geht die Fahrt darüber hinaus, etwa in die Ukraine oder nach Nordafrika, wird die Grüne Karte zum Pflichtdokument.
Auch bei einer reinen EU-Fahrt gehört die Grüne Karte ins Handschuhfach. Sie vereinfacht die Schadensabwicklung, falls unterwegs etwas passiert, und erspart Dir an mancher Grenze eine lange Diskussion. Bevor Du losfährst, solltest Du Deine Unterlagen vollständig beisammen haben.
Halt diese Dokumente für die Fahrt bereit:
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
- Die gelbe Doppelkarte als Nachweis der Haftpflicht.
- Die Grüne Versicherungskarte, vor allem außerhalb der EU.
- Deinen Personalausweis oder Reisepass.
Was gilt, wenn Du fremde Fahrzeuge gewerblich exportierst?
Für einen einzelnen Verkauf reicht die Kombination aus Ausfuhrkennzeichen und Haftpflicht. Sobald Du aber regelmäßig fremde Fahrzeuge über die Grenze bringst, verschiebt sich das Risiko. Der Wagen gehört nicht Dir, er befindet sich in Deiner Obhut. Beschädigst Du ihn beim Rangieren, beim Beladen oder durch einen Auffahrunfall, haftest Du gegenüber dem Eigentümer. Genau hier klafft bei vielen die größte Lücke.
Die reine Kfz-Haftpflicht deckt solche Obhutsschäden nicht ab, und eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht schließt sie oft aus oder begrenzt sie stark. Für gewerbliche Überführer gibt es deshalb spezielle Policen, die den Schaden am anvertrauten Fahrzeug selbst einschließen. Ein einziger Auffahrschaden an einem Leasingfahrzeug kann fünfstellige Kosten bedeuten.
„Viele Überführer sind top über das Kennzeichen versichert und merken erst nach dem ersten Obhutsschaden, dass der Wagen selbst nie mitversichert war.“
Klär vorab diese Fragen, bevor Du gewerblich ins Ausland überführst:
- Sind Obhutsschäden am fremden Fahrzeug wirklich eingeschlossen und bis zu welcher Summe?
- Gilt der Schutz auch für Fahrten im Ausland, nicht bloß innerhalb Deutschlands?
- Deckt die Police auch LKW und Sonderfahrzeuge ab, falls Du solche überführst?
- Ist die Überführung als eigenständige Leistung versichert oder nur als Nebentätigkeit?
Ob einmaliger Export oder tägliches Geschäft: Eine kurze Prüfung Deiner Absicherung schützt Dich vor bösen Überraschungen an der Grenze und danach. Wir schauen uns Deine Situation kostenlos und unverbindlich an und sagen Dir, wo Deine Deckung greift und wo eine Lücke droht. Schreib uns einfach an j.haumann@covago.de.