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Versicherung für Autohaus Überführungsfahrten: So bleibt jedes Fahrzeug abgesichert

Ein Mitarbeiter Deines Autohauses holt am Montagmorgen einen verkauften Neuwagen beim Logistiker ab und fährt ihn 200 Kilometer zum Kunden. Auf dem Rastplatz rollt beim Rangieren ein Einkaufswagen gegen die Fahrertür. Kein Dritter beteiligt, nur ein Kratzer im Lack des Fahrzeugs, das noch nicht dem Käufer gehört. Genau hier zeigt sich, ob Dein Betrieb richtig versichert ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Überführungsfahrten nur Schäden an Dritten, das überführte Fahrzeug selbst bleibt außen vor.
  • Schäden am fremden Fahrzeug in Deiner Obhut nennt man Obhutsschäden. Eine Standard-Betriebshaftpflicht deckt sie oft nicht.
  • Für gewerbliche Überführer und Autohäuser braucht es eine Betriebshaftpflicht mit Obhutsschaden-Klausel.
  • Ob rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: Ohne passenden Versicherungsschutz trägst Du fünfstellige Schäden allein.

Warum reicht die Kfz-Haftpflicht bei Überführungsfahrten nicht aus?

Die Kfz-Haftpflicht ist fahrzeuggebunden und regelt nur einen Teil des Risikos. Sie zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Du mit dem Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachst. Fährst Du auf der Überführung einem Wagen auf, ist der Schaden am anderen Auto gedeckt. Das gilt genauso, wenn Du mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist.

Das Problem beginnt beim Fahrzeug in Deiner Hand. Der Neuwagen, der Vorführwagen oder das Leasingfahrzeug, das Du gerade überführst, ist für Deine Kfz-Haftpflicht kein Dritter. Beschädigst Du es selbst, etwa durch einen Rangierfehler, einen Steinschlag oder einen Parkrempler, zahlt die Haftpflicht keinen Cent. Und da Überführungsfahrzeuge in Deinem Autohaus ständig wechseln, lassen sie sich auch nicht einzeln kaskoversichern wie ein fester Firmenwagen. So entsteht eine Lücke, die im Alltag teuer wird.

Was genau ist ein Obhutsschaden und wer zahlt dafür?

Als Obhutsschaden gilt jede Beschädigung an einem fremden Fahrzeug, das sich in Deiner Obhut befindet, weil Du es für einen anderen bewegst. Sobald Dein Mitarbeiter hinter dem Steuer eines Kundenautos, eines Leasingrückläufers oder eines Händlerfahrzeugs sitzt, hat Dein Betrieb dieses Fahrzeug übernommen und haftet für Schäden, die durch euer Verschulden entstehen.

Viele Inhaber gehen davon aus, dass ihre Betriebshaftpflicht das abdeckt. In der Praxis schließt die klassische Police Schäden an fremden Sachen in Deiner Obhut oft aus oder nur stark eingeschränkt ein. Ein einziger Heckschaden an einem Leasingfahrzeug kann fünfstellige Kosten auslösen, und ohne passende Deckung zahlst Du diese Summe aus der eigenen Kasse. Betroffen sind alle, die regelmäßig fremde Fahrzeuge bewegen: Autohäuser mit Überführungsservice, Leasingrückführer, Mietwagen-Rückholer und Fuhrparkdienstleister.

Gut zu wissenDie Absicherung von Obhutsschäden gelingt über eine Betriebshaftpflicht mit ausdrücklicher Obhutsschaden-Klausel, teils Handel-und-Handwerk-Deckung genannt. Leasinggesellschaften verlangen für die Rückgabe häufig einen Nachweis über genau diesen Schutz.

Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: Was passt für Dein Autohaus?

Für Überführungsfahrten stehen Dir zwei Wege offen. Das rote Kennzeichen, auch Händlerkennzeichen genannt, dürfen ausschließlich gewerbliche Händler, Werkstätten und Sachverständige beantragen. Damit bewegst Du dauerhaft wechselnde Fahrzeuge zu Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten, ohne jedes Auto einzeln anzumelden. Über jede Fahrt führst Du ein Fahrzeugscheinheft. Verleihst Du das Kennzeichen an Privatpersonen, riskierst Du den Entzug aller roten Kennzeichen und stehst im Schadensfall ohne Versicherungsschutz da.

Das Kurzzeitkennzeichen eignet sich für die einzelne Überführung. Es gilt maximal fünf Tage ab dem beantragten Beginn und lässt sich nicht verlängern. Seit dem 1. April 2015 brauchst Du dafür eine gültige Hauptuntersuchung. Fehlt sie, darfst Du nur innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzender Bezirke zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt fahren. Beide Kennzeichenarten setzen eine Kfz-Haftpflicht voraus, den fahrzeugbezogenen Schutz decken sie ab. Deine Obhutslücke schließen sie nicht.

MerkmalRotes KennzeichenKurzzeitkennzeichen
Wer darf es nutzenNur Händler, Werkstätten, SachverständigeGewerbe und Privatpersonen
GültigkeitDauerhaft für wechselnde FahrzeugeMaximal fünf Tage, keine Verlängerung
HauptuntersuchungJe nach FahrzweckGültige HU nötig, sonst nur zur Prüfstelle
Deckt ObhutsschädenNeinNein

Welche Unterlagen solltest Du vor jeder Überführung bereithalten?

Ordnung vor der Abfahrt spart Dir im Ernstfall Ärger und schnelle Nachfragen der Versicherung. Wer die Papiere beisammen hat, kann einen Schaden sauber melden und muss nicht später Belege zusammensuchen. Besonders bei Leasingfahrzeugen achten die Gesellschaften genau auf den Zustand bei Übergabe.

Ein kurzer Rundgang ums Fahrzeug mit dem Smartphone dokumentiert vorhandene Kratzer, bevor Du losfährst. So lässt sich später klären, welcher Schaden auf Deiner Fahrt entstanden ist und welcher schon vorher bestand.

  • Leg diese Nachweise griffbereit ins Fahrzeug: eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und gültiges Überführungskennzeichen.
  • Halt den Übergabezustand fest: Fotos rundum, Kilometerstand und sichtbare Vorschäden vor Fahrtantritt.
  • Denk an den Nachweis für die Leasinggesellschaft: Beleg über den Obhutsschaden-Schutz Deines Betriebs.
  • Trag jede Fahrt sauber ein: beim roten Kennzeichen das Fahrzeugscheinheft mit Datum und Strecke.
„Viele Autohäuser merken erst nach dem ersten Obhutsschaden, dass ihre Police genau diesen Fall ausschließt. Dann ist die Rechnung längst geschrieben.“
Johannes Haumann, COVAGO

Wovon hängt der Beitrag für die Überführungsversicherung ab?

Einen festen Tarif gibt es nicht, weil jedes Autohaus anders arbeitet. Ein Betrieb, der monatlich zwei Neuwagen ausliefert, hat ein anderes Risiko als ein Händler, der täglich hochwertige Leasingrückläufer bewegt. Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang Deiner Überführungstätigkeit und der Höhe des Schutzes, den Du wählst.

Eine Selbstbeteiligung senkt Deine Jahresprämie spürbar, verlangt aber einen finanziellen Puffer für den Schadensfall. Ob sich das für Dich rechnet, hängt davon ab, wie oft und mit welchen Fahrzeugwerten Du unterwegs bist.

  • Darauf schaut der Versicherer zuerst: die gewählte Deckungssumme für Schäden am fremden Fahrzeug.
  • Ins Gewicht fällt auch Dein Fahraufkommen: die Jahreskilometer Deiner Überführungen.
  • Eine Rolle spielt die Fahrzeuggattung: Pkw, Lkw oder Sonderfahrzeuge werden unterschiedlich bewertet.
  • Beim Beitrag hilft die Selbstbeteiligung: Ein höherer Eigenanteil drückt die laufende Prämie.

Willst Du wissen, ob Deine bestehende Police Obhutsschäden bei Überführungsfahrten wirklich abdeckt, schauen wir gemeinsam drauf. Als unabhängiger Makler vergleicht COVAGO für Dich passende Tarife und zeigt Dir die Lücken, bevor sie teuer werden. Für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung erreichst Du Johannes Haumann unter j.haumann@covago.de.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.