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Welche Unterlagen Du fürs Überführungskennzeichen brauchst

Das Wichtigste in Kürze
  • Für ein Kurzzeitkennzeichen als Überführungskennzeichen brauchst Du eVB-Nummer, Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
  • Fehlt die gültige HU, darfst Du nur noch zur nächsten Prüfstelle im Zulassungsbezirk fahren, keine freie Überführung mehr.
  • Als gewerblicher Überführer deckt die eVB nur Schäden an Dritten. Das anvertraute Kundenfahrzeug bleibt ohne eigene Obhutsschadendeckung ungeschützt.

Das Fahrzeug steht abholbereit beim Händler, der Kaufvertrag liegt unterschrieben auf dem Tisch, und Du willst noch heute losfahren. An der Zulassungsstelle fehlt dann ausgerechnet ein Papier, und die ganze Überführung verschiebt sich um einen Tag. Damit Dir das nicht passiert, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterlagen, bevor Du überhaupt zur Behörde gehst.

Ein Überführungskennzeichen ist in den meisten Fällen ein Kurzzeitkennzeichen, gültig für maximal fünf Tage plus den Tag der Zuteilung. Damit bringst Du ein abgemeldetes oder frisch gekauftes Fahrzeug legal von A nach B. Die Zulassungsstelle prüft dabei jedes Dokument, und ein einziges fehlendes Papier reicht, damit Du unverrichteter Dinge wieder abziehst.

Welche Unterlagen brauchst Du fürs Überführungskennzeichen wirklich?

Der Kern der Sache sind vier Dokumente, die praktisch jede Zulassungsstelle in Deutschland verlangt. Das Herzstück ist die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist der digitale Nachweis, dass für die Fahrt eine Kfz-Haftpflicht besteht, und ohne sie teilt Dir die Behörde kein Kennzeichen zu. Die eVB bekommst Du vorab bei einem Versicherer, oft innerhalb weniger Minuten.

Dazu kommen Deine Ausweispapiere und die Fahrzeugpapiere. Beantragst Du das Kennzeichen für jemand anderen, etwa für einen Kunden oder Auftraggeber, brauchst Du zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie der vertretenen Person. Halt diese Unterlagen bereit, bevor Du zur Zulassungsstelle fährst:

  • Die eVB-Nummer Deiner Kfz-Versicherung für das Überführungsfahrzeug.
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, meist der HU-Bericht von TÜV, DEKRA oder GTÜ.
  • Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland zusätzlich die CoC-Papiere.
  • Bei einer Überführung im Auftrag eine unterschriebene Vollmacht.

Die folgende Übersicht zeigt Dir, warum die Behörde jedes einzelne Papier sehen will. So verstehst Du schnell, welches Dokument sich womöglich noch beschaffen lässt und welches unverzichtbar ist.

UnterlageWarum die Zulassungsstelle sie verlangt
eVB-NummerBelegt den bestehenden Haftpflichtschutz für die Fahrt
AusweisdokumentWeist Deine Identität und Deinen Wohnsitz nach
Zulassungsbescheinigung I und IIOrdnet das Fahrzeug eindeutig zu und klärt den Halter
HU-NachweisBestätigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
Gut zu wissenEin Kurzzeitkennzeichen als Überführungskennzeichen kostet inklusive Schilderpaar und Gebühr grob 38 Euro, dazu kommt die Prämie für die Kurzzeitversicherung. Es gilt für höchstens fünf Tage plus den Tag der Zuteilung und lässt sich danach nicht verlängern.

Warum ist die HU der häufigste Stolperstein?

Seit April 2015 verlangt die Zulassungsstelle für jedes Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung. Genau daran scheitern viele Überführungen im letzten Moment, weil ein länger stehendes oder frisch importiertes Fahrzeug die HU-Frist oft überschritten hat. Prüf deshalb den HU-Bericht, bevor Du überhaupt eine eVB bestellst.

Ist die HU abgelaufen, bekommst Du das Kennzeichen zwar trotzdem, allerdings mit einer harten Einschränkung. Du darfst dann nur noch auf direktem Weg zu einer Prüfstelle fahren, begrenzt auf den Zulassungsbezirk und die angrenzenden Bezirke. Eine freie Fahrt quer durch Deutschland ist damit ausgeschlossen. Klär vorab diese Fragen, damit die HU Dich nicht ausbremst:

  • Ist die Prüfplakette oder der HU-Bericht des Fahrzeugs noch gültig?
  • Reicht die Restlaufzeit für die gesamte geplante Überführungsstrecke?
  • Falls die HU fehlt, liegt eine Prüfstelle nah genug an der Zulassungsstelle?

Was gilt, wenn Du gewerblich überführst oder ins Ausland fährst?

Läuft die Überführung über Deinen Betrieb, will die Zulassungsstelle zusätzlich einen Nachweis über das Gewerbe sehen. Das ist je nach Rechtsform ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung. Ein Vereinsfahrzeug verlangt entsprechend einen Auszug aus dem Vereinsregister. Diese Papiere solltest Du als Kopie gleich mitnehmen, denn die Behörde behält sie teils zu ihren Akten.

Geht die Reise über die Grenze, brauchst Du meist kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Hier läuft die Versicherung anders: Statt einer eVB-Nummer erhältst Du die gelbe Versicherungsdoppelkarte auf Papier, die Du bei der Behörde vorlegst. Dazu kommt ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Merk Dir diese Unterschiede für die Auslandsüberführung:

  • Beim Ausfuhrkennzeichen ersetzt die gelbe Versicherungskarte die sonst übliche eVB-Nummer.
  • Für die Kfz-Steuer ist ein ausgefülltes SEPA-Mandat mit Kontoverbindung nötig.
  • Auch hier gehört ein gültiger HU-Nachweis zu den Pflichtdokumenten.

Deckt die eVB auch Schäden am Kundenfahrzeug ab?

An dieser Stelle wird es für gewerbliche Überführer entscheidend. Die eVB steht für die Kfz-Haftpflicht, und die zahlt ausschließlich für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug anderen zufügst. Beschädigst Du dagegen das anvertraute Fahrzeug selbst, etwa durch einen Rangierfehler beim Verladen oder einen Steinschlag auf der Autobahn, greift die Haftpflicht des Überführungskennzeichens nicht.

Genau hier klafft die gefährlichste Deckungslücke im Alltag von Fahrzeugüberführern. Ein Schaden am Kundenfahrzeug während der Fahrt heißt Obhutsschaden, und dafür braucht es eine eigene Absicherung mit Obhutsschadendeckung. Fehlt sie, haftest Du gegenüber Deinem Auftraggeber mit dem eigenen Vermögen für den Fahrzeugwert.

„Viele Überführer glauben, mit der eVB sei alles abgedeckt. Sobald aber das Kundenfahrzeug selbst beschädigt wird, zahlt die Haftpflicht keinen Cent. Diese Obhutsschäden musst Du gesondert absichern.“
Johannes Haumann, COVAGO

Für eine einzelne private Überführung reichen die vier Grunddokumente völlig aus. Wer dagegen regelmäßig fremde Fahrzeuge bewegt, sollte die Papierfrage und die Versicherungsfrage getrennt betrachten. Das Überführungskennzeichen macht die Fahrt legal, die passende Berufshaftpflicht mit Obhutsschadendeckung schützt Dein Unternehmen vor dem finanziellen Totalschaden.

Wie stellst Du sicher, dass am Ende nichts fehlt?

Am schnellsten kommst Du ans Ziel, wenn Du die Unterlagen in der richtigen Reihenfolge zusammenstellst und die Versicherung früh klärst. Fahrzeugpapiere und HU-Bericht liegen meist schon beim Verkäufer, den Ausweis hast Du dabei, und die eVB holst Du kurz vorher online. So gehst Du in Ruhe vor:

  • Zuerst HU-Status und Fahrzeugpapiere beim Verkäufer prüfen.
  • Danach die eVB für das Überführungsfahrzeug besorgen.
  • Zum Schluss mit allen Papieren und Ausweis zur Zulassungsstelle gehen.

Du überführst gewerblich und willst wissen, ob Deine Absicherung die Obhutsschäden am Kundenfahrzeug wirklich abdeckt? Als unabhängiger Makler schauen wir uns Deine Situation an und geben Dir eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung. Schreib einfach an j.haumann@covago.de, und Du erfährst, wo bei Deinen Überführungsfahrten noch eine Lücke offen ist.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.