- Die Kfz-Haftpflicht am überführten Fahrzeug zahlt immer den Schaden, den Du bei Dritten anrichtest, niemals den Schaden am überführten Wagen selbst.
- Bei einer privaten Überführung nach dem Autokauf entscheidet der dokumentierte Übergabezeitpunkt darüber, wessen Versicherung einspringt.
- Wer gewerblich überführt, braucht für Schäden am Kundenfahrzeug eine eigene Obhutsdeckung, denn die normale Betriebshaftpflicht klammert genau diese Schäden aus.
- Mit Kurzzeitkennzeichen läuft nur die Haftpflicht, ein Kaskoschutz für den überführten Wagen fehlt fast immer.
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel liegen in Deiner Hand, und schon auf der ersten Kreuzung schiebt sich ein Wagen von rechts in die Fahrertür. In diesem Moment stellst Du Dir genau eine Frage: Wer kommt jetzt für den Schaden auf, für den fremden Kotflügel und für die Delle in Deinem gerade gekauften Auto?
Die Antwort hängt an drei Dingen: am Kennzeichen, unter dem Du fährst, am Zeitpunkt der Übergabe und daran, ob Du privat oder im Auftrag unterwegs bist. Wer diese drei Punkte vorher klärt, steht nach einem Unfall nicht plötzlich mit einer Rechnung da, die niemand übernehmen möchte.
Wer haftet, wenn bei der Überführung etwas passiert?
Zunächst zählt, was überhaupt beschädigt wurde. Das Gesetz trennt sauber zwischen dem Schaden, den Du an fremdem Eigentum anrichtest, und dem Schaden am Fahrzeug, das Du gerade selbst bewegst. Für den fremden Schaden greift die Kfz-Haftpflicht, die auf das überführte Fahrzeug läuft. Sie zahlt den demolierten Wagen des Unfallgegners, dessen Leitplanke oder auch Personenschäden, ganz unabhängig davon, wer am Steuer saß.
Der Wagen, den Du überführst, ist damit noch lange nicht abgesichert. Für dessen Reparatur bräuchtest Du eine Kaskoversicherung. Fehlt sie, bleibst Du auf den eigenen Blechschaden sitzen. Und wenn Du den Unfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachst, etwa durch deutlich überhöhte Geschwindigkeit oder am Steuer trotz Alkohol, kann die Versicherung Dich anteilig oder voll in Regress nehmen. Die Selbstbeteiligung trägst Du ohnehin selbst.
Bevor Du losfährst, solltest Du diese Punkte durchgehen:
- Unter welchem Kennzeichen läuft die Fahrt, und wer ist dort als Versicherungsnehmer eingetragen?
- Besteht neben der Pflicht-Haftpflicht auch ein Kaskoschutz für den Wagen selbst?
- Fährst Du privat für Dich oder gewerblich im Auftrag eines Kunden?
Was zahlt die Kfz-Haftpflicht wirklich und was bleibt offen?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Du mit dem Fahrzeug anderen zufügst. Sie ist stark, wenn es um fremdes Eigentum und um verletzte Menschen geht. Sie schweigt jedoch bei jedem Kratzer am überführten Auto selbst, denn das eigene Fahrzeug gehört systematisch nicht in ihren Aufgabenbereich.
Diese Trennung überrascht viele erst im Schadensfall. Wer ein hochwertiges Fahrzeug über hunderte Kilometer bewegt, geht schnell von einem Rundumschutz aus. Tatsächlich klafft ohne passende Kaskodeckung eine spürbare Lücke. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Baustein welchen Schaden übernimmt.
| Schaden auf der Fahrt | Zuständige Absicherung | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|---|
| Fremdes Auto, Leitplanke, Personenschaden | Kfz-Haftpflicht des überführten Fahrzeugs | Versicherung des Halters |
| Blechschaden am überführten Wagen | Kaskoversicherung, sofern vorhanden | Kasko, sonst Du selbst |
| Schaden am Kundenfahrzeug im Auftrag | Obhutsdeckung im Gewerbeschutz | Nur mit Sonderklausel abgedeckt |
Wer zahlt bei der privaten Überführung nach dem Autokauf?
Kaufst Du privat einen Gebrauchtwagen und fährst ihn mit dem noch angemeldeten Kennzeichen des Verkäufers nach Hause, wird der Übergabezeitpunkt zur entscheidenden Größe. Verursachst Du nach der Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen einen Schaden bei Dritten, zahlt die Haftpflicht des Verkäufers zunächst voll. Der Verkäufer bleibt außen vor, wenn er den genauen Zeitpunkt der Übergabe belegen kann.
Genau deshalb schützt ein sauber ausgefüllter Kaufvertrag beide Seiten. Datum und Uhrzeit der Übergabe gehören schwarz auf weiß hinein, damit der Versicherer später nachvollzieht, ab wann die Verantwortung überging. Ohne diesen Nachweis droht Streit über einen Schadenfreiheitsrabatt und über die Frage, wer den Unfall zu vertreten hat.
Halt diese Unterlagen und Angaben griffbereit, bevor Du die erste Etappe antrittst:
- Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe von Fahrzeug und Papieren.
- Nachweis über ein gültiges Kennzeichen und die dahinterstehende Haftpflicht.
- Klärung, ob für den Wagen selbst ein Kaskoschutz besteht oder Du das Risiko trägst.
Was bedeutet ein Obhutsschaden für gewerbliche Überführer?
Ganz anders liegt der Fall, wenn Du Fahrzeuge im Auftrag bewegst. Sobald ein fremder Wagen in Deiner Obhut steht, trägst Du die Verantwortung dafür, dass er unbeschädigt am Ziel ankommt. Beschädigst Du dieses Fahrzeug durch eigenes Verschulden, sprechen Versicherer von einem Obhutsschaden. Und hier lauert die teuerste Falle der Branche.
Die klassische Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden an Dritten, klammert Schäden an fremden Fahrzeugen in Deiner Obhut jedoch aus. Ohne eine passende Sonderklausel zahlst Du den Schaden am Kundenwagen aus eigener Tasche. Bei Neu- und Oberklassefahrzeugen erreicht das schnell fünfstellige Summen, die den Ertrag mehrerer Aufträge auf einmal aufzehren.
„Die meisten Überführer entdecken die Lücke bei den Obhutsschäden erst, wenn der erste Wagen beschädigt beim Kunden ankommt. Dann ist es für die richtige Klausel zu spät.“
Welche Rolle spielen Kurzzeitkennzeichen und die eVB?
Für Überführungen ohne feste Zulassung greifst Du oft zum Kurzzeitkennzeichen. Es gilt für wenige Tage, bei vielen Versicherern für fünf, und dient ausdrücklich für Überführungs-, Prüf- und Probefahrten innerhalb Deutschlands. Grundlage ist eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, die Du für die Zulassung vorlegst und die eine Kfz-Haftpflicht nachweist.
Der Haken steckt im Kaskoschutz. Für Kurzzeitkennzeichen bieten Versicherer eine Kaskodeckung meist gar nicht an, sodass ein Schaden am überführten Fahrzeug offen bleibt. In Ausnahmen lässt sich für einen Neuwagen eine Vollkaskodeckung vereinbaren, wenn der Versicherer das ausdrücklich zusagt. Verlass Dich darauf niemals stillschweigend, sondern lass es Dir vorab schriftlich geben.
Klär vor der Zulassung diese Fragen mit Deinem Versicherer:
- Deckt die eVB nur die Haftpflicht oder auch einen Kaskoschutz für den überführten Wagen?
- Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz genau, ab Aushändigung oder erst ab Fahrtantritt?
- Nutzt Du für wiederkehrende gewerbliche Fahrten besser rote Händlerkennzeichen mit passender Deckung?
Wie schließt Du die Deckungslücke vor der nächsten Fahrt?
Am Ende läuft alles auf eine einfache Regel hinaus: Kläre vor der Abfahrt, welcher Schaden von wem getragen wird, statt es nach dem Aufprall herauszufinden. Für die private Überführung reichen ein sauber datierter Kaufvertrag und ein Blick auf den Kaskostatus. Bei jeder Fahrt im Kundenauftrag entscheidet die Obhutsklausel darüber, ob ein einziger Schaden Deinen Betrieb ins Wanken bringt.
Wer regelmäßig fremde Fahrzeuge bewegt, sollte seinen Versicherungsschutz gezielt auf dieses Risiko abstimmen. Als unabhängiger Makler prüft COVAGO für Dich, wo Deine Deckung greift und wo sie offen bleibt, und findet die passende Absicherung für Obhutsschäden. Schreib uns für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung an j.haumann@covago.de. So gehst Du Deine nächste Überführung mit dem guten Gefühl an, im Ernstfall abgesichert zu sein.