Das neue Firmenfahrzeug steht beim Händler 400 Kilometer entfernt und soll bis Freitag vor Deiner Halle stehen. Ob Du es auf eigener Achse holst oder auf den Anhänger lädst, entscheidet über mehr als den Zeitplan: Es entscheidet, wer am Ende für einen Kratzer auf der Motorhaube geradesteht.
- Auf eigener Achse zahlt die Kfz-Haftpflicht nur Schäden an fremden Personen und Fahrzeugen. Das gefahrene Kundenfahrzeug selbst bleibt außen vor.
- Schäden am anvertrauten Auto heißen Obhutsschäden und fallen weder unter die normale Kfz-Haftpflicht noch automatisch unter die Betriebshaftpflicht.
- Sobald das Fahrzeug auf den Anhänger kommt, wird es zur Fracht. Dann greift die Frachtführerhaftpflicht, nicht die Police des gezogenen Autos.
Worin unterscheiden sich Überführung und Transport überhaupt?
Der Unterschied klingt nach einer Formalie, verschiebt aber die komplette Haftung. Bei der Überführung auf eigener Achse setzt sich ein Fahrer hinter das Steuer und bewegt das Kundenfahrzeug im Straßenverkehr. Das Auto läuft dabei unter einem eigenen Kennzeichen und einer eigenen Kfz-Haftpflicht. Beim Transport auf einem Anhänger oder Autotransporter steht das Fahrzeug still auf der Ladefläche und wird zum Frachtgut, das ein anderes Zugfahrzeug bewegt.
Diese Trennung bestimmt, welche Police im Schadensfall zahlt. Rollt das Auto selbst, gilt das Verkehrsrecht rund um die Kfz-Haftpflicht. Wird es geladen und gezogen, greift das Frachtrecht mit der Verkehrshaftung des Frachtführers. Beide Welten decken jeweils andere Schäden und lassen dieselbe empfindliche Lücke offen: den Schaden am Fahrzeug, das Dir gerade anvertraut wurde.
Ordne jede Fahrt vorab einem dieser beiden Wege zu:
- Eigene Achse: Der Fahrer bewegt das Kundenfahrzeug aktiv im Verkehr, oft mit Kurzzeitkennzeichen oder rotem Händlerkennzeichen.
- Anhänger oder Transporter: Das Fahrzeug ruht als Ladung auf einem gezogenen Aufbau und bewegt sich nur mit dem Zugfahrzeug.
Was zahlt die Kfz-Haftpflicht bei der Überführung wirklich?
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Fremdschadenversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die das bewegte Fahrzeug anderen zufügt: dem entgegenkommenden Auto, der Leitplanke, dem Menschen am Zebrastreifen. Diese Deckung ist gesetzlich vorgeschrieben und beim Kurzzeitkennzeichen über die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer, nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis stellt die Zulassungsstelle kein Kennzeichen aus.
Der Haken liegt in der Blickrichtung. Die Police schützt die Opfer des Fahrzeugs, niemals das Fahrzeug selbst. Fährst Du den Neuwagen eines Kunden gegen einen Poller, zahlt die Kfz-Haftpflicht dem Pollereigentümer, doch der Blechschaden am Kundenauto bleibt offen. Eine Kaskodeckung würde diese Lücke füllen, lässt sich beim Kurzzeitkennzeichen jedoch in aller Regel nicht abschließen. Damit trägst Du den Schaden am anvertrauten Wagen aus eigener Tasche, solange keine passende Zusatzdeckung besteht.
Was genau sind Obhutsschäden und warum bleibst Du oft darauf sitzen?
Ein Obhutsschaden ist jeder Schaden an einer fremden Sache, die Du gerade in Deiner Hut hast. Beim Überführen ist diese Sache das Kundenfahrzeug. Genau hier klafft die größte Lücke, weil weder die Kfz-Haftpflicht noch eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht dafür geradesteht. Die Betriebshaftpflicht sichert zwar Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten ab, klammert aber Fahrzeuge, die Deiner Obhut übergeben wurden, meist ausdrücklich aus.
Für gewerbliche Überführer schließt eine spezielle Obhutsschadendeckung diese Lücke. Sie springt ein, wenn das anvertraute Auto während Deiner Verantwortung Schaden nimmt, egal ob beim Fahren, Rangieren oder Verzurren. Fehlt sie, wird aus einem harmlosen Kratzer schnell eine vierstellige Rechnung, die Dein Kunde zu Recht bei Dir einfordert.
Merk Dir, wann es teuer wird:
- Lackkratzer beim Auffahren des Fahrzeugs auf den Transporter.
- Delle durch eine unbedacht geöffnete Tür auf dem Parkplatz.
- Steinschlag oder Bordsteinschaden während der Fahrt auf eigener Achse.
- Scheuerstellen durch verrutschte Zurrgurte auf dem Anhänger.
„Viele Überführer merken erst beim ersten Schaden am Kundenauto, dass ihre Kfz-Haftpflicht dafür nie gedacht war. Die Obhutsschadendeckung entscheidet, ob so ein Tag Dich Geld oder nur Zeit kostet.“
Welches Kennzeichen brauchst Du für welche Fahrt?
Für die Überführung auf eigener Achse hängt viel am richtigen Kennzeichen, denn daran hängt der Versicherungsschutz. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen richtet sich an einzelne Fahrten und ist wenige Tage gültig. Das rote Händlerkennzeichen bleibt gewerblichen Betrieben vorbehalten und lässt sich wiederholt für wechselnde Fahrzeuge einsetzen.
Beide bringen ausschließlich eine Kfz-Haftpflicht mit. Der Schutz für das bewegte Kundenfahrzeug selbst steckt in keinem der beiden Kennzeichen und muss über eine eigene Deckung dazukommen. Die folgende Übersicht sortiert die Unterschiede.
| Worauf es ankommt | Gelbes Kurzzeitkennzeichen | Rotes Händlerkennzeichen |
|---|---|---|
| Wer darf es nutzen | Natürliche und juristische Personen | Nur Gewerbe wie Handel, Werkstatt, Hersteller |
| Gültigkeit | Wenige Tage je nach Versicherer, meist fünf bis sechs | In der Regel ein Jahr |
| Fahrzeugbindung | Nur ein einziges Fahrzeug | Wiederholt für verschiedene Fahrzeuge |
| Enthaltener Schutz | Kfz-Haftpflicht, Kasko meist ausgeschlossen | Kfz-Haftpflicht, Umfang je nach Vertrag |
Was ist beim Transport auf dem Anhänger versichert?
Sobald das Fahrzeug auf der Ladefläche steht, ändert sich die Rechtslage grundlegend. Jetzt bewegst Du keine Zulassung mehr, sondern transportierst ein Gut. Die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs deckt weiterhin Schäden an Dritten während der Fahrt, für das geladene Auto ist sie jedoch blind. Verantwortlich für die Ladung ist die Frachtführerhaftpflicht, oft Verkehrshaftung genannt.
Diese Deckung übernimmt die gesetzliche Haftung für Verlust und Beschädigung des Transportguts vom Moment der Übernahme bis zur Ablieferung. Beim gewerblichen Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist sie nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sogar Pflicht. Für Überführer bedeutet das: Wer Fahrzeuge auf dem Anhänger bewegt, braucht eine passende Verkehrshaftung, sonst bleibt der Schaden am geladenen Auto an ihm hängen.
Wo entstehen die teuersten Deckungslücken?
Die gefährlichste Lücke entsteht dort, wo jeder den Schutz woanders vermutet. Der Kunde glaubt, sein Auto sei über Deine Firma abgesichert. Du gehst davon aus, das Kennzeichen bringe die nötige Deckung mit. Am Ende zahlt keine der beiden Policen den Schaden am anvertrauten Fahrzeug, weil er weder Fremdschaden im Sinne der Kfz-Haftpflicht noch von der Kaskodeckung erfasst ist.
Als unabhängiger Makler ordnet COVAGO Deinen Ablauf einer klaren Deckung zu, bevor der erste Schaden kommt. Wichtig ist, jede Fahrt sauber dem richtigen Modell zuzuweisen und die Obhut über fremde Fahrzeuge lückenlos zu versichern.
Prüf diese Schwachstellen, bevor Du losfährst:
- Deckt Deine Police Schäden am anvertrauten Kundenfahrzeug, also echte Obhutsschäden?
- Passt die Versicherungssumme zum Wert der Fahrzeuge, die Du regelmäßig bewegst?
- Ist für Anhängerfahrten eine Frachtführerhaftpflicht eingeschlossen?
- Erfüllt jedes Fahrzeug die Voraussetzungen für das gewählte Kennzeichen, etwa eine gültige HU?
Wenn Du wissen willst, ob Dein Schutz für eigene Achse und Anhänger wirklich lückenlos passt, schau Dir Deine Verträge gemeinsam mit einem Spezialisten an. COVAGO gibt Dir dazu eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung. Schreib einfach an j.haumann@covago.de und beschreib kurz, wie Du Deine Fahrzeuge überführst.