Der Kunde drückt Dir die Schlüssel zu seinem neuen Kombi in die Hand, Du fährst vom Hof, und auf der Landstraße schiebt Dir jemand von hinten ins Heck. Das fremde Fahrzeug, das Dir gerade anvertraut wurde, steht nun mit eingedrücktem Kofferraum am Standstreifen. Wer kommt jetzt für diesen Schaden auf?
- Beim Schaden am überführten Kundenfahrzeug handelt es sich um einen Obhutsschaden, den die klassische Betriebshaftpflicht meist ausschließt.
- Ein Kurzzeitkennzeichen deckt nur die Haftpflicht gegenüber dem Unfallgegner ab, das anvertraute Fahrzeug selbst bleibt ohne Kasko ungeschützt.
- Zwischen eigener und fremder Achse verläuft eine gefährliche Deckungslücke, die schnell fünfstellig wird.
- Als gewerblicher Überführer brauchst Du eine Police mit ausdrücklicher Obhutsschadendeckung und ausreichender Versicherungssumme.
Wer haftet, wenn auf der Überführungsfahrt etwas passiert?
Sobald Du ein fremdes Fahrzeug übernimmst und bewegst, trägst Du die Verantwortung dafür, dass es unbeschädigt am Zielort ankommt. Fährt Dir ein Dritter ins Auto, reguliert dessen Kfz-Haftpflicht den Schaden am überführten Wagen, so wie bei jedem anderen Unfall auch. Das Problem beginnt dort, wo Du selbst den Schaden verursachst oder gar kein Dritter greifbar ist, etwa beim Rangieren gegen einen Poller oder bei einem Fahrfehler in der Kurve.
In diesem Moment haftest Du gegenüber dem Fahrzeughalter für den entstandenen Schaden am Auto. Die Kfz-Haftpflicht des Kennzeichens hilft Dir dabei nicht weiter, denn sie zahlt ausschließlich für Schäden, die Du anderen zufügst, niemals für das Fahrzeug, das Du selbst steuerst. Genau hier entscheidet sich, ob Du gut abgesichert bist oder ob Du den Zeitwert eines fremden Autos aus eigener Tasche ersetzen musst.
Warum zahlt Deine normale Betriebshaftpflicht den Schaden am Kundenfahrzeug nicht?
Ein Schaden an einer fremden Sache, die Du beruflich in Deiner Hut hast, heißt im Versicherungsdeutsch Obhutsschaden. Das überführte Fahrzeug ist während der Fahrt genau so eine Sache: fremdes Eigentum, das Dir zur Bearbeitung oder Beförderung überlassen wurde. Und für solche Schäden schließen die meisten Standardpolicen die Leistung ausdrücklich aus.
Die klassische Betriebshaftpflicht ist auf Schäden an Dritten ausgelegt, also auf Personen und Gegenstände außerhalb Deines Auftrags. Das Auto, das Du gerade überführst, gehört aber zum Auftrag selbst. Ohne eine ausdrücklich vereinbarte Obhutsschadendeckung stehst Du im Ernstfall ohne Versicherungsschutz da, obwohl Du eine Betriebshaftpflicht bezahlst. Für Betriebe im Überführungsgewerbe ist das die teuerste Fehlannahme überhaupt.
Welches Kennzeichen brauchst Du und was deckt es wirklich ab?
Damit ein nicht zugelassenes Fahrzeug überhaupt auf die Straße darf, brauchst Du ein Überführungskennzeichen. Für gelegentliche Fahrten nutzt Du ein Kurzzeitkennzeichen, das nach der Zuteilung höchstens sechs Tage gültig ist, bei manchen Versicherern sogar nur fünf. Voraussetzung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, und seit April 2015 eine gültige Hauptuntersuchung. Ausgenommen sind allein Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle.
Wer dauerhaft und gewerblich Fahrzeuge bewegt, arbeitet dagegen meist mit roten Händlerkennzeichen, den sogenannten 06er-Kennzeichen. Diese darf nur ein angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb beantragen, und der Antragsteller muss zuverlässig sein, also ein sauberes Führungszeugnis und Fahreignungsregister vorweisen. Beide Kennzeichenarten sichern zunächst nur die Haftpflicht ab. Halt Dir vor jeder Entscheidung diese Unterschiede vor Augen:
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Rotes Händlerkennzeichen (06) |
|---|---|---|
| Gültigkeit | Höchstens sechs Tage | Dauerhaft für den Betrieb |
| Wer bekommt es | Jede Privatperson mit eVB und HU | Nur angemeldeter Kfz-Betrieb |
| Haftpflicht | Enthalten | Enthalten |
| Kasko fürs bewegte Fahrzeug | In der Regel nicht möglich | Optional zubuchbar |
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Die Haftpflicht am Kennzeichen zahlt für den Unfallgegner, für das Auto in Deiner Obhut leistet sie nichts. Beim Kurzzeitkennzeichen lässt sich in aller Regel gar keine Kasko abschließen, und beim roten Kennzeichen ist sie ein bewusst zu buchender Zusatz.
Wo lauern bei der Überführung die gefährlichsten Deckungslücken?
Die erste Lücke betrifft das Fahrzeug selbst. Ohne Kasko oder ohne ausdrückliche Obhutsschadendeckung trägst Du jeden selbstverschuldeten Schaden am überführten Auto allein. Bei einem neuen Oberklassewagen bedeutet ein Rangierfehler am Ende schnell einen fünfstelligen Betrag, den Du dem Halter ersetzen musst.
Die zweite Lücke entsteht durch die Art der Überführung. Fährst Du das Auto auf eigener Achse, gilt es als Fahrzeug im Verkehr. Transportierst Du es dagegen auf einem Anhänger oder Transporter, wird es versicherungsrechtlich zum Gut, und Du brauchst eine passende Transportversicherung. Kommt grobe Fahrlässigkeit oder ein Missbrauch des Kennzeichens hinzu, darf der Versicherer Dich zusätzlich in Regress nehmen. Merk Dir diese Risikopunkte:
- Selbstverschuldeter Schaden am überführten Fahrzeug ohne Kasko oder Obhutsschadendeckung.
- Wechsel von eigener auf fremde Achse, wenn die Transportversicherung fehlt.
- Abgelaufene Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens während einer längeren Tour.
- Regressforderung des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit oder unzulässiger Nutzung.
„Die meisten Überführer merken erst nach dem ersten Schaden, dass ihre Betriebshaftpflicht das anvertraute Fahrzeug gar nicht mitversichert. Dann ist es zu spät.“
Wie sicherst Du Dich als gewerblicher Überführer richtig ab?
Die passende Absicherung setzt genau dort an, wo die Standardpolice endet. Du brauchst eine Betriebshaftpflicht, die Obhutsschäden am überführten Kundenfahrzeug ausdrücklich einschließt, und zwar mit einer Versicherungssumme, die zum Wert der Fahrzeuge passt, die Du regelmäßig bewegst. Bewegst Du auch Autos auf dem Anhänger, gehört eine Transportdeckung für die fremde Achse dazu.
Bevor Du den nächsten Auftrag annimmst, lohnt ein prüfender Blick auf Deinen Vertrag und Deine Abläufe. So bleibst Du auf der sicheren Seite:
- Lies im Bedingungswerk nach, ob Obhutsschäden eingeschlossen sind und wie hoch die Versicherungssumme liegt.
- Wähl beim Kennzeichen eine Variante, deren Kasko das überführte Fahrzeug abdeckt, wenn Du hochwertige Wagen bewegst.
- Dokumentiere den Fahrzeugzustand vor der Übernahme mit Fotos, damit im Streitfall klar ist, welcher Schaden neu ist.
- Behalt die Gültigkeit des Kennzeichens und die eingetragene Achsart im Auge, gerade bei längeren Strecken.
Ob Deine bestehende Police die entscheidende Obhutsschadendeckung enthält, lässt sich in wenigen Minuten klären. Als unabhängiger Makler prüfen wir Deinen Schutz und zeigen Dir, wo eine Lücke steckt. Schreib uns für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung an j.haumann@covago.de, dann meldet sich Johannes Haumann bei Dir.