Der Transporter steht abholbereit beim Händler, Dein Kunde wartet 300 Kilometer weiter, und beim Blick auf das rote Schild am Heck schießt Dir eine Frage durch den Kopf: Bin ich für diese Fahrt eigentlich richtig abgesichert? Genau an dieser Stelle trennt sich die günstige Pflichtlösung von einem Schutz, der zu Deinem Job als Überführer passt.
- Das rote 06er-Kennzeichen ist gewerblichen Händlern, Werkstätten und Herstellern für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten vorbehalten und setzt eine eigene Haftpflicht mit eVB voraus.
- Die Pflichthaftpflicht zahlt für Schäden an Dritten, das anvertraute Fahrzeug selbst bleibt außen vor. Dieser Obhutsschaden ist die größte Lücke für Überführer.
- Eine reine Haftpflicht für rote Kennzeichen startet bei rund 660 Euro im Jahr, dazu kommen Zulassungsgebühren und Kfz-Steuer.
Wer darf ein rotes Kennzeichen überhaupt fahren?
Ein rotes Kennzeichen ist kein Schild, das Du eben schnell für eine einzelne Fahrt an der Zulassungsstelle mitnimmst. Es wird gewerblich Tätigen dauerhaft zugeteilt, die regelmäßig nicht zugelassene Fahrzeuge bewegen. Die Zuteilung regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, und die Behörde prüft vor der Ausgabe Deine Zuverlässigkeit nach § 16 FZV.
Für diese Prüfung reichst Du unter anderem einen Kfz-bezogenen Gewerbenachweis, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ein. Ohne saubere Einträge im Flensburger Register wird es schwierig. An der Ziffernkombination erkennst Du sofort, für welchen Zweck ein Schild gedacht ist.
Merk Dir, wer diese Schilder bekommt:
- 06er-Kennzeichen: Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller für den täglichen Betrieb.
- 05er-Kennzeichen: Prüforganisationen und Überwachungsstellen, steuerfrei zugeteilt.
- 07er-Kennzeichen: die einzige Ausnahme für Privatleute, ausschließlich für Oldtimer mit entsprechender Auflage.
Welche Fahrten deckt das rote Kennzeichen ab?
Das rote Kennzeichen wird umgangssprachlich gern Überführungskennzeichen genannt, und für Deinen Alltag ist das auch der Kern. Es erlaubt Dir, ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen, solange die Fahrt einem der erlaubten Zwecke dient. Auch eine anstehende Hauptuntersuchung darfst Du damit anfahren, selbst wenn die HU des Fahrzeugs abgelaufen ist.
Wichtig ist die Grenze nach unten: Sobald Du das Fahrzeug für private Zwecke nutzt, verlässt Du den zulässigen Verwendungszweck. Damit entfällt der Versicherungsschutz für diese Fahrt, und es drohen Bußgeld und steuerliche Folgen. Ein sauber geführtes Fahrtenbuch mit Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Datum, Uhrzeit und Fahrerdaten ist deshalb Pflicht und Dein bester Nachweis.
Fahr diese Strecken mit gutem Gewissen:
- Überführungsfahrten vom Händler oder Hersteller zum neuen Standort.
- Probefahrten für Kaufinteressenten, auch mit dem Interessenten am Steuer.
- Prüfungsfahrten zur Hauptuntersuchung sowie Testfahrten nach einer Reparatur.
Welche Versicherung ist für rote Kennzeichen Pflicht?
Ohne Versicherungsschutz stellt Dir keine Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen aus. Verlangt wird eine elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB, die Deine Kfz-Haftpflicht dem Amt bestätigt. Als gewerblicher Überführer läuft das meist über eine Sammelhaftpflicht, mit der ein einziges rotes Kennzeichen wechselnde Fahrzeuge absichert.
Diese Haftpflicht funktioniert wie bei jedem zugelassenen Auto: Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Du mit dem Fahrzeug bei anderen verursachst. Die Deckungssummen liegen bei seriösen Anbietern hoch, oft im dreistelligen Millionenbereich. Eine Kasko für das transportierte Fahrzeug steckt darin aber gerade nicht, und genau hier lohnt der zweite Blick.
Zahlt die Haftpflicht auch für Schäden am überführten Fahrzeug?
Hier liegt der teuerste Irrtum in der Branche. Die Kfz-Haftpflicht am roten Kennzeichen schützt fremde Dritte, also den entgegenkommenden Wagen, die Leitplanke oder verletzte Personen. Das Fahrzeug, das Du gerade überführst, ist bei einem selbst verschuldeten Unfall keine dritte Sache. Es befindet sich in Deiner Obhut, und ein Schaden daran heißt im Versicherungsdeutsch Obhutsschaden.
Rutscht Dir also auf Glatteis ein 80.000-Euro-Neuwagen in die Böschung, greift die reine Pflichthaftpflicht für diesen Wagen nicht. Bleibt der Schaden ungedeckt, haftest Du gegenüber Deinem Auftraggeber persönlich. Für einen gewerblichen Überführer, der Woche für Woche fremde Fahrzeuge bewegt, ist das die entscheidende Lücke. Sie lässt sich über eine passende Kasko oder eine Obhutsschadenklausel in der Betriebshaftpflicht schließen.
Achte besonders auf diese Lücken der reinen Haftpflicht:
- Schäden am anvertrauten Fahrzeug selbst durch Unfall, Fehlbedienung oder Hagel.
- Diebstahl oder Beschädigung während der Standzeit auf der Route.
- Private Umwege, die den zulässigen Verwendungszweck verlassen.
„Viele Überführer entdecken die Obhutslücke erst, wenn der erste Schaden am Kundenfahrzeug auf dem Tisch liegt. Dann wird die vermeintlich günstige Haftpflicht sehr teuer.“
Was kostet ein rotes Kennzeichen mit Versicherung?
Die Frage nach dem Preis lässt sich nur in Spannen beantworten, weil Region, Fahrzeugarten und Umfang Deines Schutzes stark hineinspielen. Grob teilt sich die Rechnung in zwei Blöcke: die einmaligen und laufenden Behördenkosten sowie den Versicherungsbeitrag. Eine reine Haftpflicht für rote Kennzeichen beginnt bei etwa 660 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer.
Dazu kommen die Zuteilung an der Zulassungsstelle und die jährliche Kfz-Steuer. Nimmst Du den Obhutsschutz für die transportierten Fahrzeuge hinzu, steigt der Beitrag, doch dieser Aufpreis steht in keinem Verhältnis zu einem einzigen unversicherten Schaden am Kundenwagen. Die folgende Übersicht ordnet die Posten für Dich ein.
| Was anfällt | Grobe Größenordnung |
|---|---|
| Zuteilung und Verwaltung an der Zulassungsstelle | rund 200 Euro einmalig |
| Prägung der Schilder | etwa 20 Euro |
| Kfz-Steuer pro Jahr | circa 192 Euro für Pkw, rund 46 Euro für Krafträder |
| Haftpflicht pro Jahr | ab etwa 660 Euro inklusive Steuer |
Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, was passt zu Dir?
Wenn Du nur ein einziges Mal ein Fahrzeug privat überführen willst, ist das rote Kennzeichen der falsche Weg, denn es setzt einen Gewerbebetrieb voraus. Für diesen Einzelfall gibt es das gelbe Kurzzeitkennzeichen, das rund fünf Tage gilt und an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Es lohnt sich für die gelegentliche Fahrt, taugt aber nicht für den Dauerbetrieb.
Bewegst Du dagegen laufend wechselnde Fahrzeuge, spielt das rote Kennzeichen seine Stärke aus, weil ein Schild viele Fahrten trägt. Für Fahrten ins Ausland gilt eine Einschränkung: Anerkannt wird das deutsche rote Kennzeichen nur in wenigen Nachbarländern wie Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Plane grenzüberschreitende Touren deshalb vorab sauber durch.
Als Überführer trägst Du bei jeder Fahrt fremdes Eigentum in Deiner Hand, und die reine Pflichthaftpflicht lässt Dich beim wichtigsten Risiko allein. Wir schauen uns Deine Route, Deine Fahrzeuge und Deinen bestehenden Schutz an und sagen Dir ehrlich, wo Deine Lücke sitzt. Schreib Johannes Haumann für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung an j.haumann@covago.de.