Du willst ein Auto von A nach B fahren, das noch nicht auf Dich zugelassen ist, und stolperst bei der Recherche über zwei Begriffe, die scheinbar dasselbe meinen. Das „Überführungskennzeichen“ klingt nach einem eigenen Schild extra für den Transport, während das Kurzzeitkennzeichen offiziell in jeder Zulassungsstelle verlangt wird. In Wahrheit reden hier viele über die gleiche Sache, nur mit unterschiedlichen Worten.
„Überführungskennzeichen“ ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff und taucht so in keiner amtlichen Verordnung auf. Wenn Autohäuser, Verkäufer oder Überführungsdienste davon sprechen, meinen sie fast immer das Kurzzeitkennzeichen. Daneben gibt es noch das Ausfuhrkennzeichen für den Export ins Ausland und das rote Dauerkennzeichen für Betriebe, die ständig fremde Fahrzeuge bewegen. Welches davon zu Deiner Fahrt passt, hängt davon ab, wohin es geht und wie oft Du unterwegs bist.
Gibt es ein amtliches Überführungskennzeichen überhaupt?
Die kurze Antwort lautet: nein. Kein Straßenverkehrsamt in Deutschland stellt ein Schild aus, auf dem „Überführung“ steht. Der Begriff hat sich im Alltag eingebürgert, weil er beschreibt, wozu die meisten Leute so ein Kennzeichen brauchen, nämlich ein Fahrzeug an seinen neuen Standort zu bringen. Amtlich korrekt heißt das Schild für diesen Zweck Kurzzeitkennzeichen, oft auch 5-Tages-Kennzeichen genannt.
Wichtig ist diese Unterscheidung, sobald Du in Formularen oder bei der Versicherung nach dem richtigen Produkt suchst. Fragst Du nach einem „Überführungskennzeichen“, verstehen Dich erfahrene Ansprechpartner sofort. Bei einem Amt oder bei einer eVB-Anfrage brauchst Du aber den offiziellen Namen, damit Du die passende Deckung bekommst. Für Dich als Fahrer heißt das: Der Begriff, den Du gehört hast, und das Schild, das Du am Ende montierst, gehören meistens zusammen.
Was genau ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Du erkennst es am gelben Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum eingedruckt ist. Ab Zuteilung läuft die Uhr, denn das Schild gilt maximal fünf Tage. Danach ist es ungültig und darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Anders als ein rotes Händlerkennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Bei der Beantragung gibst Du die Fahrzeug-Identifikationsnummer an, und das Kennzeichen darf nur an genau diesem Auto genutzt werden. Für Fahrten auf öffentlichen Straßen brauchst Du außerdem eine gültige Hauptuntersuchung. Und ohne eVB-Nummer Deiner Kfz-Versicherung stellt Dir die Zulassungsstelle das Schild gar nicht erst aus.
Damit Du weißt, was auf Dich zukommt, bevor Du zur Zulassungsstelle fährst, hier die typischen Punkte im Überblick. So hast Du Deine Unterlagen beisammen und sparst Dir einen zweiten Weg.
- Gültigkeit von maximal fünf Tagen ab Zuteilung, das Datum steht fest im gelben Feld
- Bindung an ein einzelnes Fahrzeug über die Fahrzeug-Identifikationsnummer
- Gültige Hauptuntersuchung als Voraussetzung für Fahrten im öffentlichen Verkehr
- eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht, die Du vor dem Amtsbesuch besorgst
- Kosten je nach Ort und Anbieter grob zwischen 30 und 70 €
Wann brauchst Du stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen?
Sobald das Fahrzeug über die Grenze soll, reicht das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr. Für den Export ins Ausland gibt es das Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt. Du erkennst es an den roten Ziffern auf gelbem Grund am rechten Rand. Es ist dafür gemacht, ein Auto ordentlich und versichert außer Landes zu bringen.
Der große Unterschied liegt in der Laufzeit und in der Versicherung. Ein Ausfuhrkennzeichen kannst Du je nach Wunsch für wenige Tage bis hin zu rund einem Jahr bekommen. Dazu gehört eine internationale Versicherungskarte, die Deine Fahrt auch jenseits der deutschen Grenze absichert. Für die reine Inlandsüberführung wäre dieses Schild überdimensioniert, für den Weg nach Polen, Österreich oder weiter ist es der richtige Weg.
Für wen lohnt sich das rote Dauerkennzeichen?
Das rote Dauerkennzeichen, oft nach der Ziffernfolge „06er“ genannt, richtet sich an Händler und Werkstätten mit wiederkehrenden Probe- und Überführungsfahrten. Es bleibt dem Betrieb erhalten und wandert von einem Fahrzeug zum nächsten, statt für jede einzelne Fahrt neu beantragt zu werden. Wer beruflich ständig fremde Autos bewegt, spart damit viel Aufwand.
Dafür sind die Hürden höher. Die Zulassungsstelle teilt ein rotes Dauerkennzeichen nur zu, wenn ein Gewerbe angemeldet ist und Deine Zuverlässigkeit nachgewiesen wurde. Ein Privatkäufer, der einmal im Jahr einen Gebrauchten abholt, bekommt so ein Schild in der Regel nicht. Als angehender Überführungsdienst dagegen ist es oft der Punkt, an dem sich der Papierkram richtig auszahlt.
Welches Kennzeichen passt zu welcher Fahrt?
Am schnellsten findest Du das passende Schild, wenn Du Dir zwei Fragen stellst. Bleibt die Fahrt innerhalb Deutschlands oder geht sie über die Grenze? Und machst Du das einmalig oder immer wieder gewerblich? Aus diesen beiden Antworten ergibt sich fast von selbst, welches der drei Kennzeichen Deins ist.
Die folgende Übersicht stellt die drei Varianten direkt nebeneinander. So siehst Du auf einen Blick, worin sie sich bei Zweck, Gültigkeit und Voraussetzungen unterscheiden.
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen | Rotes Dauerkennzeichen |
|---|---|---|---|
| Zweck | Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten im Inland | Export ins Ausland | Wiederkehrende Fahrten für Händler und Werkstätten |
| Optik | Gelbes Feld mit Ablaufdatum rechts | Rote Ziffern auf gelbem Grund | Rote Schrift, Ziffernfolge 06 |
| Gültigkeit | Maximal 5 Tage | Je nach Wunsch bis rund ein Jahr | Dauerhaft, an den Betrieb gebunden |
| Bindung | An ein Fahrzeug per FIN | An ein Fahrzeug | An den Gewerbebetrieb, fahrzeugübergreifend |
| Versicherung | eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht | Internationale Versicherungskarte | Betriebsbezogene Haftpflicht |
| Voraussetzung | Gültige HU | Zollabwicklung, oft HU nötig | Gewerbe und Zuverlässigkeit |
Für die einmalige Überführung im Inland greifst Du also in aller Regel zum Kurzzeitkennzeichen. Willst Du das Auto exportieren, ist das Ausfuhrkennzeichen gesetzt. Und sobald Du regelmäßig gewerblich überführst, rechnet sich das rote Dauerkennzeichen trotz der strengeren Zulassung.
Deckt das Kennzeichen wirklich alle Schäden ab?
Hier lauert der Punkt, der beim Überführen am häufigsten unterschätzt wird. Egal welches der drei Schilder Du montierst, es bringt immer nur die Kfz-Haftpflicht mit. Diese zahlt für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug anderen zufügst, etwa an einem fremden Auto oder an einer Leitplanke. Für das Fahrzeug, das Du gerade überführst, springt sie nicht ein.
Für Dich als gewerblichen Überführer ist das ein reales Risiko. Setzt Du das anvertraute Auto in den Graben oder bekommt es unterwegs einen Kratzer, stehst Du ohne passenden Schutz selbst dafür gerade. Diese Lücke schließt die Obhutsversicherung, die genau die Fahrzeuge absichert, die Dir zur Überführung übergeben wurden. Wer Aufträge von Autohäusern oder Privatleuten annimmt, sollte diesen Baustein von Anfang an dabei haben.
Damit Du für Deine nächste Überführung die richtige Kombination aus Kennzeichen und Absicherung findest, schauen wir uns Deinen Fall gemeinsam an und suchen die passende Versicherung fürs Überführen: jetzt kostenloses Angebot anfordern.