- Seit April 2015 verlangt §16a FZV für ein Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung.
- Fehlt die HU, bekommst Du das Kennzeichen trotzdem, darfst damit aber nur zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk fahren.
- Das Fahrzeug muss auch ohne gültige HU verkehrssicher sein, sonst riskierst Du Bußgeld und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden an Dritten, für Obhutsschäden am überführten Kundenfahrzeug brauchst Du eine eigene Absicherung.
Du holst früh am Morgen einen Gebrauchtwagen beim Autohaus ab, willst ihn zum Kunden ins Nachbarland bringen und siehst beim Blick auf die HU-Plakette: abgelaufen. Jetzt stellt sich die Frage, ob Du mit dem frisch beantragten Kurzzeitkennzeichen überhaupt losfahren darfst.
Für Dich als gewerblichen Überführer entscheidet diese Frage über den ganzen Auftrag. Fährst Du ohne die passende HU-Grundlage los, wird aus einer Routineüberführung schnell eine Ordnungswidrigkeit, und im Schadenfall steht auch noch Dein Versicherungsschutz auf dem Spiel. Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf die Regeln.
Brauchst Du für ein Kurzzeitkennzeichen überhaupt eine gültige HU?
Die kurze Antwort lautet: im Regelfall ja. Seit dem 1. April 2015 schreibt §16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor, dass ein Fahrzeug für die uneingeschränkte Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen muss. Der Gesetzgeber hat diese Hürde eingezogen, um den früheren Missbrauch einzudämmen, als schrottreife Autos monatelang mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren.
Mit gültiger HU steht Dir die volle Bandbreite offen. Du darfst Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten im gesamten Bundesgebiet erledigen. Genau das brauchst Du in der täglichen Überführungspraxis, wenn ein Wagen quer durch Deutschland oder über die Grenze soll. Ohne gültige HU verengt sich Dein Bewegungsradius dagegen erheblich, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Was darfst Du mit Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn die HU abgelaufen ist?
Ein abgelaufener HU-Termin bedeutet nicht automatisch das Aus für die Überführung. Die Zulassungsstelle teilt Dir das Kurzzeitkennzeichen auch dann zu, koppelt es aber an einen festen Zweck und einen engen geografischen Rahmen. Erlaubt sind die Hin- und Rückfahrt zur nächsten Prüfstelle sowie die Durchführung der Untersuchung selbst.
Dieser Rahmen bleibt auf den Zulassungsbezirk und einen unmittelbar angrenzenden Bezirk begrenzt. Stellt die Prüforganisation Mängel fest, darfst Du zusätzlich eine nahe gelegene Werkstatt ansteuern, um die Beanstandungen beheben zu lassen. Eine Voraussetzung bleibt dabei immer bestehen: Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, auch wenn keine gültige Plakette vorliegt.
Merk Dir diese Fälle, in denen die Fahrt ohne gültige HU zulässig bleibt:
- Direkte Fahrt zur Prüfstelle von TÜV, Dekra oder GTÜ zur Haupt- oder Sicherheitsuntersuchung
- Rückfahrt vom Prüfort zurück zum Standort des Fahrzeugs
- Anschlussfahrt zu einer nahen Werkstatt, wenn die Prüfung Mängel ergeben hat
- Sämtliche dieser Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks
Ein Zwischenstopp beim Einkauf oder ein Umweg über die eigene Werkstatt hundert Kilometer weiter fällt aus diesem Rahmen heraus. Wer den erlaubten Zweck verlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert bei einem Unfall den Wegfall des Versicherungsschutzes. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was mit und ohne gültige HU möglich ist.
| Zustand der Hauptuntersuchung | Erlaubte Fahrten |
|---|---|
| Gültige HU vorhanden | Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten im gesamten Bundesgebiet |
| HU abgelaufen oder fehlt | Nur Fahrt zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk, plus Werkstatt bei Mängeln |
Welche Unterlagen brauchst Du für das Kurzzeitkennzeichen?
Damit die Zulassungsstelle das Kennzeichen ausgibt, musst Du Deine Papiere komplett vorlegen. Bei einer gewerblichen Überführung kommt oft ein Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug hinzu, weil Du das Fahrzeug im Auftrag Dritter bewegst. Fehlt ein Nachweis, verzögert sich die Ausgabe und Dein Zeitplan gerät ins Wanken.
Ein zentraler Baustein ist die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Diese Nummer weist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht nach, ohne die kein Kennzeichen zugeteilt wird. Halt diese Unterlagen für den Gang zur Zulassungsstelle bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, bei Importen die CoC-Papiere
- HU-Nachweis, sofern eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt
- Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug bei gewerblicher Überführung
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen und wie lange gilt es?
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage plus den Tag der Zuteilung. Das eingeprägte gelbe Feld zeigt das Ablaufdatum, danach verliert das Schild seine Gültigkeit. Für eine einzelne Überführung reicht dieser Zeitraum in aller Regel aus, für längere Standzeiten oder wiederkehrende Fahrten ist es aber nicht gedacht.
Bei den Kosten bleibt der Aufwand überschaubar. Die Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle liegt bei rund 13 Euro, das Schilderpaar kostet je nach Anbieter etwa 20 bis 30 Euro, hinzu kommt der Beitrag für die eVB. Die genaue Höhe der Versicherung hängt vom Anbieter und Deinem Nutzungsprofil ab. Klär vorab diese Punkte:
- Deckt die eVB auch gewerbliche Überführungsfahrten ab und nicht nur private Nutzung?
- Reicht der Gültigkeitszeitraum von fünf Tagen für die geplante Strecke?
- Wird das Kennzeichen im Zielland anerkannt, falls Du über die Grenze fährst?
Warum schützt Dich die Kfz-Haftpflicht bei der Überführung nur zur Hälfte?
Die über die eVB abgeschlossene Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, deckt aber ausschließlich Schäden, die Du Dritten zufügst. Fährst Du einem anderen Fahrzeug auf, springt sie ein. Beschädigst Du hingegen das Auto, das Du gerade für den Kunden überführst, greift sie nicht, denn dieses Fahrzeug ist Dir anvertraut.
Genau hier liegt der Obhutsschaden. Ein Steinschlag, ein Parkrempler auf dem Betriebshof oder ein Missgeschick bei der Übergabe trifft das Kundenfahrzeug, und dafür haftest Du als Überführer voll. Viele gehen davon aus, dass ihre Betriebshaftpflicht das auffängt, doch die Standardpolice klammert Schäden an fremdem Gut in Obhut häufig aus. So entsteht eine Deckungslücke, die im Ernstfall an Deiner eigenen Existenz nagt.
„Wer ein Fahrzeug für andere überführt, haftet voll für jeden Schaden am anvertrauten Auto. Die Kfz-Haftpflicht deckt diesen Obhutsschaden nicht, und genau daran zerbrechen sonst gut laufende Betriebe.“
Wie sicherst Du Dich als gewerblicher Überführer richtig ab?
Ein sauber beantragtes Kurzzeitkennzeichen mit gültiger HU deckt den öffentlichen Straßenverkehr ab, den Rest Deines Berufsrisikos aber nicht. Für die tägliche Arbeit brauchst Du eine Absicherung, die den Obhutsschaden am überführten Fahrzeug einschließt und die typischen Risiken unterwegs sowie bei der Übergabe mitträgt.
Als unabhängiger Makler prüft COVAGO für Kfz-Überführungsdienste, Autohäuser und Leasingrückführer, wo die Standardpolice aufhört und wo Deine echte Haftung beginnt. So überführst Du PKW, LKW und Sonderfahrzeuge auf eigener Achse mit dem Wissen, dass ein Schaden am Kundenwagen abgesichert ist. Achte besonders darauf, dass Deine Police Obhutsschäden ausdrücklich benennt und nicht in einer Ausschlussklausel versteckt.
Willst Du wissen, ob Deine aktuelle Absicherung die Lücke schließt? Schreib eine kurze Nachricht an j.haumann@covago.de und Du erhältst eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung Deiner Situation.