Zum Inhalt springen

eVB für das Überführungskennzeichen: So bist Du beim Transport abgesichert

Der Transporter steht abholbereit beim Händler in Hamburg, das Zielautohaus in München erwartet die Auslieferung noch am selben Abend. Ohne gültiges Kennzeichen und ohne eVB-Nummer fährst Du allerdings keinen einzigen Meter los.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die eVB-Nummer ist der elektronische Nachweis Deiner Kfz-Haftpflicht und Pflicht, bevor Du ein Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle bekommst.
  • Sie deckt ausschließlich die Haftpflicht ab. Kaskoschutz ist bei einem Kurzzeitkennzeichen meist nicht enthalten.
  • Schäden am überführten Fremdfahrzeug selbst, sogenannte Obhutsschäden, bleiben über die eVB und viele Standard-Betriebshaftpflichten ungedeckt.
  • Wer gewerblich fremde Fahrzeuge bewegt, braucht eine eigene Absicherung für genau diese Lücke.

Was ist die eVB und warum brauchst Du sie fürs Überführungskennzeichen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ist ein siebenstelliger Code, den Dir ein Versicherer ausstellt. Er bestätigt der Zulassungsstelle elektronisch, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diesen Nachweis stellt Dir keine Behörde ein Kennzeichen aus, weil ein nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren hat.

Für eine Überführung gilt das genauso wie für die reguläre Zulassung. Sobald Du ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen beantragst, verlangt die Stelle die passende eVB. Bei vielen Versicherern bekommst Du sie innerhalb weniger Minuten online, oft zunächst beitragsfrei, sofern das Fahrzeug kurz darauf regulär angemeldet wird. Wichtig ist, dass die eVB genau zur Kennzeichenart passt, denn eine eVB fürs Kurzzeitkennzeichen enthält Einschränkungen, die eine reguläre Anmeldung nicht abbildet.

Gut zu wissenUmgangssprachlich meinen viele mit „Überführungskennzeichen“ schlicht das Kurzzeitkennzeichen. Rein rechtlich fasst der Begriff aber mehrere Kennzeichenarten zusammen, die alle eine eVB voraussetzen.

Welches Überführungskennzeichen passt zu Deiner Fahrt?

Bevor Du eine eVB anforderst, solltest Du wissen, welches Kennzeichen Du überhaupt brauchst. Die Auswahl hängt davon ab, ob Du privat oder gewerblich unterwegs bist, wie oft Du Fahrzeuge bewegst und ob die Reise über die deutsche Grenze hinausgeht.

Für den einmaligen Transport eines einzelnen Fahrzeugs innerhalb Deutschlands greift in der Regel das Kurzzeitkennzeichen. Wer regelmäßig gewerblich überführt, fährt mit einem roten Kennzeichen flexibler, und für Ziele außerhalb der EU kommt das Ausfuhrkennzeichen ins Spiel. Vergleich die drei Varianten in Ruhe:

KennzeichenartFür wen und wofürGültigkeit
KurzzeitkennzeichenPrivat und gewerblich, an ein einzelnes Fahrzeug gebundenBis zum aufgedruckten Ablaufdatum, höchstens wenige Tage
Rotes Kennzeichen (06)Nur Gewerbe wie Händler und Sachverständige, fahrzeugungebunden, Fahrtenbuch PflichtDauerhaft, mehrfach verwendbar
AusfuhrkennzeichenÜberführung in Länder außerhalb der EUVon rund 15 Tagen bis zu einem Jahr

Ein Punkt wird dabei gern übersehen: Das rote Kennzeichen ist an den Betrieb gebunden, dem es zugeteilt wurde. Als Privatperson darfst Du es Dir nicht vom Händler ausleihen, denn dann entfällt der Versicherungsschutz und Du fährst faktisch ohne gültige Deckung.

Was deckt die eVB wirklich ab und wo hört der Schutz auf?

Hier liegt das größte Missverständnis. Die eVB steht für die Kfz-Haftpflicht, und die schützt ausschließlich Schäden, die Du mit dem Fahrzeug bei anderen verursachst. Fährst Du also auf der Überführung in ein fremdes Auto, übernimmt die Haftpflicht den Schaden am anderen Wagen und an dessen Insassen.

Was die Haftpflicht dagegen nie zahlt, ist der Schaden am überführten Fahrzeug selbst. Dafür wäre eine Kaskoversicherung nötig, und die ist bei einem Kurzzeitkennzeichen längst nicht selbstverständlich. Viele Versicherer knüpfen den Kaskoschutz an eine erfolgreiche Beitragsberechnung, an eine kurze Frist ab Ausstellung der eVB oder an eine Selbstbeteiligung. Verlässt Du Dich blind auf die eVB, steht bei einem selbstverschuldeten Schaden am transportierten Wagen schnell niemand für die Reparatur ein.

„Die meisten Überführer glauben, mit der eVB sei alles abgedeckt. Sobald es aber das anvertraute Kundenfahrzeug selbst erwischt, zahlt die Haftpflicht keinen Cent.“
Johannes Haumann, COVAGO

Warum reicht die Haftpflicht bei gewerblichen Überführungen nicht?

Wenn Du beruflich Fahrzeuge für andere bewegst, verschärft sich die Lage. Das Auto auf dem Anhänger oder auf eigener Achse gehört einem Kunden, einer Leasinggesellschaft oder einem Autohaus. Sobald während der Fahrt etwas passiert, haftest Du für dieses fremde Fahrzeug in Deiner Obhut. Genau diesen Fall bezeichnet die Branche als Obhutsschaden.

Die eVB hilft Dir hier nicht weiter, und selbst eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht greift bei Obhutsschäden oft nicht oder nur eingeschränkt. Steinschlag auf der Autobahn, ein Rangierschaden auf dem Betriebshof oder ein Missgeschick beim Verladen: Für all das trägst Du das finanzielle Risiko selbst, falls keine passende Deckung besteht. Bei hochwertigen Neuwagen oder Sonderfahrzeugen wird daraus schnell eine existenzbedrohende Summe.

Wie sicherst Du Dich als Überführer richtig ab?

Die gute Nachricht: Die Lücke lässt sich schließen. Es gibt eine spezialisierte Absicherung für Fahrzeugüberführer, die Obhutsschäden am anvertrauten Fremdfahrzeug einschließt und damit genau dort ansetzt, wo Haftpflicht und Standardpolice aufhören.

Bevor Du die nächste Tour antrittst, lohnt ein prüfender Blick auf Deinen tatsächlichen Schutz. Klär vorab diese Punkte:

  • Passt die eVB zur richtigen Kennzeichenart und ist die Haftpflicht für die gesamte Fahrt gültig?
  • Ist überhaupt ein Kaskoschutz aktiviert oder verlässt Du Dich stillschweigend auf die eVB?
  • Deckt Deine Betriebshaftpflicht Schäden an Fahrzeugen in Deiner Obhut, auch bei Fahrten auf eigener Achse?
  • Sind Sonderfälle wie Verladen, Rangieren und Zwischenlagerung mitversichert?

Wer diese Fragen sauber beantwortet, fährt jede Überführung ruhiger. Kannst Du auch nur bei einem Punkt nicht klar zustimmen, besteht Handlungsbedarf, bevor der erste Schaden entsteht.

Du möchtest wissen, ob Dein aktueller Schutz die Überführung fremder Fahrzeuge wirklich abdeckt? Johannes Haumann von COVAGO gibt Dir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, digital und ohne Papierkram. Schreib ihm an j.haumann@covago.de und Du weißt schnell, wo Du stehst.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.