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eVB Nummer für das Kurzzeitkennzeichen: so kommst Du an die Zulassung

Der Kunde hat bezahlt, der Wagen steht abholbereit auf dem Hof, und Du willst ihn noch am selben Tag zum neuen Besitzer bringen. Ohne Kennzeichen rollt das Fahrzeug allerdings keinen Meter, und für das Kurzzeitkennzeichen fehlt Dir noch ein wichtiger Baustein: die eVB Nummer.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die eVB Nummer ist ein siebenstelliger Code, der Deine Kfz-Haftpflicht nachweist und ohne den die Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen ausgibt.
  • Für das Kurzzeitkennzeichen brauchst Du einen speziellen Kurzzeittarif. Die normale Jahres-eVB einer Vollzulassung gilt dafür nicht.
  • Das Kennzeichen selbst ist maximal fünf Tage gültig und zählt offiziell nur innerhalb Deutschlands.
  • Die Haftpflicht zahlt für Schäden an Dritten. Ein Schaden am überführten Fahrzeug bleibt an Dir hängen, wenn Du gewerblich fährst.

Was ist die eVB Nummer und warum verlangt sie die Zulassungsstelle?

eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Dahinter steckt ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, etwa in der Form A1B2C3D. Mit diesem Code teilt Deine Versicherung der Zulassungsstelle auf digitalem Weg mit, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflicht besteht. Ohne diesen Nachweis darf die Behörde kein Kennzeichen zuteilen, auch kein Kurzzeitkennzeichen.

Wichtig ist der Unterschied zur normalen Zulassung. Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du einen eigenen Kurzzeittarif mit passender eVB. Die Jahres-eVB, die Du für eine dauerhafte Zulassung bekommst, akzeptiert die Behörde hier nicht. Spezialisierte Versicherer stellen die Kurzzeit-eVB online aus, oft innerhalb weniger Minuten.

Wie beantragst Du die eVB für das Kurzzeitkennzeichen?

Den Code bekommst Du direkt bei einer Kfz-Versicherung, die Kurzzeittarife anbietet. Du gibst die Fahrzeugdaten an, wählst den Tarif und erhältst die eVB per E-Mail oder SMS. Damit gehst Du anschließend zur Zulassungsstelle oder nutzt die Online-Zulassung, sofern Deine Behörde das anbietet.

Damit an der Theke nichts hakt, solltest Du vorher wissen, welche Papiere die Behörde sehen will. Fehlt ein Nachweis, schickt Dich der Sachbearbeiter wieder nach Hause, und die geplante Überführung verzögert sich um einen ganzen Tag.

Halt diese Unterlagen bereit:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • die eVB Nummer für den Kurzzeittarif
  • die Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Gut zu wissenDie Gültigkeit der eVB selbst legt der Versicherer fest und sie reicht oft mehrere Monate. Das Kurzzeitkennzeichen, das Du damit anmeldest, bleibt trotzdem nur fünf Tage gültig. Die eVB ist die Eintrittskarte, nicht die Laufzeit des Kennzeichens.

Welche Voraussetzungen musst Du für das Kurzzeitkennzeichen erfüllen?

Seit April 2015 verlangt die Zulassungsstelle für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, bekommst Du das Kennzeichen nur mit Auflagen, und Deine Fahrt beschränkt sich auf den direkten Weg zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt. Umwege oder eine Überführung quer durch die Republik sind damit nicht erlaubt.

Bei einem Fahrzeug, das frisch beim Händler steht und eine frische Plakette hat, ist das kein Thema. Kritisch wird es bei Gebrauchtwagen, Standfahrzeugen oder Importen, deren Prüftermin lange zurückliegt. Prüf deshalb vor der Anmeldung, ob die HU überhaupt noch läuft.

Merk Dir diese Fälle rund um die HU-Pflicht:

  • Gültige HU vorhanden: freie Überführung im erlaubten Rahmen möglich.
  • HU abgelaufen: nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle, mit Auflagen der Behörde.
  • Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis: erst Einzelabnahme klären, dann Kennzeichen beantragen.

Was kostet die eVB für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB ist selten der große Posten. Den Preis bestimmt vor allem die Kurzzeit-Haftpflicht, und die richtet sich nach Fahrzeugtyp und Anbieter. Ein Motorrad kostet weniger als ein schwerer Transporter oder ein hochwertiger Sportwagen.

Rechne das Kennzeichen immer als Gesamtpaket. Neben der Versicherung fallen die Gebühr der Zulassungsstelle und die Prägung der Schilder an. In der Summe landest Du meist bei rund 60 bis 120 Euro.

PostenUngefähre Kosten
Kurzzeit-Haftpflicht mit eVB30 bis 80 Euro
Gebühr der Zulassungsstellerund 13 Euro
Prägung der Kennzeichenschilder20 bis 35 Euro

Wo und wie lange gilt das Kurzzeitkennzeichen?

Auf dem gelben Streifen rechts steht das Ablaufdatum. Bis zu diesem Tag darfst Du fahren, maximal fünf Tage lang. Danach ist das Kennzeichen ungültig und muss vom Fahrzeug. Gedacht ist es für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungen, nicht für den täglichen Einsatz oder den gewerblichen Warentransport.

Beim Geltungsbereich lohnt sich ein zweiter Blick, sobald es Richtung Grenze geht. Offiziell gilt das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland. Manche Nachbarländer tolerieren es, einen Rechtsanspruch hast Du dort allerdings nicht. In Frankreich, den Benelux-Staaten oder Ungarn drohen Bußgelder bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Klär vor einer Auslandsüberführung diese Punkte:

  • Erkennt das Zielland und jedes Transitland das Kurzzeitkennzeichen an?
  • Wäre ein Ausfuhrkennzeichen für die Strecke die sichere Wahl?
  • Deckt Deine Haftpflicht die geplante Route über die Grenze ab?
„Viele Überführer verlassen sich auf die Kurzzeit-Haftpflicht und übersehen, dass ein Kratzer am Kundenfahrzeug damit nicht bezahlt wird. Genau an dieser Stelle beginnt unsere Arbeit.“
Johannes Haumann, COVAGO

Reicht die eVB Haftpflicht für gewerbliche Überführungen aus?

Für den privaten Käufer, der seinen eigenen Wagen einmal abholt, genügt die Kurzzeit-Haftpflicht in aller Regel. Sie zahlt für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug einem Dritten zufügst. Ein Schaden am gefahrenen Fahrzeug selbst gehört ausdrücklich nicht dazu, denn eine Kaskodeckung lässt sich über die Kurzzeit-eVB nicht abschließen.

Für Dich als gewerblichen Überführer wird daraus ein echtes Risiko. Das Fahrzeug, das Du transportierst, gehört Deinem Kunden und ist Dir nur anvertraut. Beschädigst Du es, spricht man von einem Obhutsschaden. Die Kfz-Haftpflicht am Kennzeichen deckt diesen Fall nicht, weil sie fahrzeuggebunden ist und nur Dritte schützt. Abgesichert wird der anvertraute Wagen über eine Betriebshaftpflicht mit Obhutsschadendeckung, die auf Deine Tätigkeit zugeschnitten ist.

Achte deshalb besonders auf diese Punkte, bevor Du Kundenfahrzeuge bewegst:

  • Die Kurzzeit-Haftpflicht schützt fremde Dritte, nicht das überführte Fahrzeug.
  • Obhutsschäden am Kundenauto trägst Du ohne passende Police aus eigener Tasche.
  • Eine Betriebshaftpflicht mit Obhutsschadendeckung schließt genau diese Lücke.

Du fährst regelmäßig Fahrzeuge für Kunden und willst wissen, ob Deine Absicherung Obhutsschäden abdeckt? Schreib Johannes Haumann unter j.haumann@covago.de für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Deiner Situation.

Johannes Haumann
Über den Autor

Johannes Haumann

Johannes Haumann ist Dein Ansprechpartner bei COVAGO und auf die Absicherung gewerblicher Fahrzeugüberführer spezialisiert. Er kennt die Obhutslücke aus vielen Beratungen und findet für Überführungsdienste, Autohäuser und Fuhrparkdienstleister den Schutz, der im Schadenfall wirklich greift.