Du holst einen Leasingwagen beim Händler ab, fährst ihn 300 Kilometer auf eigener Achse zum Kunden, und auf der letzten Landstraße schiebt Dir jemand von hinten drauf. Der Wagen gehört nicht Dir, der Schaden liegt im fünfstelligen Bereich, und Deine Betriebshaftpflicht winkt ab. Genau an dieser Stelle merken viele Überführer zum ersten Mal, dass ihre Police eine Lücke hat, die sie das Geschäft kosten kann.
- Die klassische Betriebshaftpflicht zahlt für Schäden, die Du Dritten zufügst, aber nicht für Schäden am Fahrzeug, das Dir zur Überführung anvertraut wurde.
- Diese Schäden am Kundenfahrzeug heißen Obhutsschäden und sind in Standardpolicen regelmäßig ausgeschlossen.
- Als gewerblicher Überführer brauchst Du einen Baustein, der genau diese Obhutsschäden auf eigener Achse und bei der Übergabe absichert.
- COVAGO als unabhängiger Makler prüft, ob Deine bestehende Police greift, und schließt die Lücke passgenau.
Was deckt eine normale Betriebshaftpflicht überhaupt ab?
Die Betriebshaftpflicht ist die Grundabsicherung für fast jedes Gewerbe. Sie springt ein, wenn durch Deine betriebliche Tätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt: ein Passant, ein anderes Fahrzeug, fremdes Eigentum am Straßenrand. Verursachst Du beim Rangieren eine Beule an einem parkenden Auto, das nichts mit Deinem Auftrag zu tun hat, ist das ein klassischer Fall für die Betriebshaftpflicht.
Das Prinzip funktioniert, solange es um Schäden an unbeteiligten Dritten geht. Sobald aber das Fahrzeug selbst betroffen ist, das Du gerade überführst, greift ein anderer Mechanismus. Denn dieses Fahrzeug ist kein zufälliger Dritter, sondern der Gegenstand Deines Auftrags. Und für genau diesen Gegenstand macht die Betriebshaftpflicht in aller Regel dicht.
Warum zahlt die Betriebshaftpflicht nicht für das überführte Fahrzeug?
Der Grund liegt in einer Klausel, die in nahezu jeder Betriebshaftpflicht steht. Schäden an fremden Sachen, die Du in Obhut genommen, gemietet oder zur Bearbeitung übernommen hast, sind vom Schutz ausgenommen. Das Fahrzeug, das Du überführst, fällt zu 100 Prozent unter diese Ausnahme, weil es sich während der gesamten Fahrt in Deiner Obhut befindet.
Versicherer begründen das mit der Nähe zum eigenen Tun. Du hast das Fahrzeug bewusst übernommen und kontrollierst es aktiv, deshalb gilt ein Schaden daran als vorhersehbares Berufsrisiko und nicht als zufälliger Haftpflichtfall. Diese Trennung zwischen Drittschaden und Obhutsschaden ist der Kern des Problems, und sie steht so ausdrücklich in den Bedingungen.
Was genau ist ein Obhutsschaden bei der Überführung?
Ein Obhutsschaden ist jeder Schaden an dem Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt des Ereignisses in Deiner Verantwortung befindet. Es geht um das Objekt Deines Auftrags, nicht um fremdes Eigentum am Wegesrand. Der Unterschied klingt juristisch, entscheidet aber darüber, ob Du am Ende selbst zahlst oder nicht.
Gerade bei Leasing und Neufahrzeugen summieren sich solche Schäden schnell. Ein zerkratzter Lack, ein Steinschlag in der Frontscheibe oder ein Auffahrschaden am Neuwagen führen ohne Weiteres in den fünfstelligen Bereich, und die Leasinggesellschaft hält sich an Dich als Überführer.
Diese Situationen tauchen im Alltag immer wieder auf:
- Auffahrschaden im Stau, während Du den Wagen auf eigener Achse überführst
- Steinschlag oder Lackschaden auf der Autobahn bei hohem Tempo
- Rangierschaden beim Ein- und Ausparken auf engem Händlergelände
- Beschädigung beim Auffahren auf einen Transporter oder beim Sichern
Wie unterscheiden sich Drittschaden und Obhutsschaden?
Beide Begriffe klingen ähnlich, führen aber zu völlig verschiedenen Ergebnissen bei der Regulierung. Der Drittschaden trifft jemanden, der mit Deinem Auftrag nichts zu tun hat. Der Obhutsschaden trifft das anvertraute Fahrzeug selbst. Diese eine Grenze ist der ganze Streitpunkt.
Damit Du die Zuordnung im Kopf hast, hilft ein direkter Vergleich anhand typischer Situationen aus dem Überführungsalltag:
| Situation im Überführungsalltag | Einordnung | Betriebshaftpflicht zahlt? |
|---|---|---|
| Beule an einem fremden, geparkten Auto beim Rangieren | Drittschaden | Ja, in der Regel gedeckt |
| Auffahrschaden am überführten Leasingwagen | Obhutsschaden | Nein, regelmäßig ausgeschlossen |
| Lackkratzer am Kundenfahrzeug bei der Übergabe | Obhutsschaden | Nein, regelmäßig ausgeschlossen |
„Viele Überführer glauben, ihre Betriebshaftpflicht deckt alles. Beim Schaden am Kundenfahrzeug merken sie zu spät, dass genau dieser Fall fehlt.“
Welche Deckung brauchst Du als gewerblicher Überführer wirklich?
Die Antwort ist ein spezialisierter Baustein, der die Obhutsschäden ausdrücklich einschließt. Er sichert das Fahrzeug ab, solange es sich in Deiner Verantwortung befindet, also während der gesamten Fahrt auf eigener Achse und bei der Übergabe. Parallel bleibt die Haftpflicht für echte Drittschäden erhalten, sodass beide Risiken abgedeckt sind.
Bei den Summen solltest Du nicht am unteren Rand ansetzen, weil moderne Fahrzeuge und Personenschäden teuer werden. Diese Werte haben sich als solide Grundlage bewährt:
- Personenschäden: gesetzliches Minimum bei 7,5 Millionen Euro, empfehlenswert deutlich höher
- Sach- und Vermögensschäden: Deckung im Millionenbereich, angepasst an Deine Fahrzeugklasse
- Obhutsschäden am überführten Fahrzeug: eigener Baustein mit ausreichender Summe für Leasing- und Neuwagen
Ein Punkt aus der Praxis: Leasinggesellschaften verlangen oft einen Deckungsnachweis, bevor sie Dir ein Fahrzeug anvertrauen. Ohne den passenden Baustein bekommst Du bestimmte Aufträge gar nicht erst.
Worauf solltest Du beim Abschluss achten?
Der Teufel steckt in den Bedingungen. Zwei Policen mit demselben Namen können völlig unterschiedlich regulieren, je nachdem wie Obhut, eigene Achse und Übergabe definiert sind. Deshalb lohnt es sich, vor der Unterschrift genau hinzusehen, statt allein auf den Preis zu schauen.
Klär diese Punkte vor der Unterschrift ab:
- Sind Obhutsschäden am überführten Fahrzeug ausdrücklich eingeschlossen?
- Gilt der Schutz auf eigener Achse und ebenso beim Transport auf dem Anhänger?
- Ist die Übergabe an den Kunden noch mitversichert oder endet der Schutz vorher?
- Passen die Deckungssummen zum Wert der Fahrzeuge, die Du typischerweise bewegst?
- Sind Sonderfahrzeuge und Lkw eingeschlossen, falls Du solche überführst?
Als unabhängiger Makler ist COVAGO an keinen Versicherer gebunden und vergleicht die Bedingungen im Detail. So findest Du eine Police, die im Schadenfall wirklich das leistet, was Du als Überführer brauchst, statt an einer Klausel zu scheitern.
Wie gehst Du jetzt am besten vor?
Lass Deine bestehende Betriebshaftpflicht daraufhin prüfen, ob Obhutsschäden am überführten Fahrzeug tatsächlich mitversichert sind. In den meisten Fällen sind sie es nicht, und genau diese Lücke lässt sich mit einem passenden Baustein schließen. Johannes Haumann von COVAGO gibt Dir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, meld Dich einfach unter j.haumann@covago.de.